Versicherbare Betriebsarten in der Betriebshaftpflicht für die Gastronomie
- (Autobahn-)Raststätte
- Automatensalon
- Bahnhofsgaststätte
- Bar und Bistro
- Bowlingbahn/-Center
- Brauerei
- Café
- Campingplatz
- Caterer
- Confiserie
- Diskothek
- Eisdiele/Eissalon
- Erlebnisgastronomie
- Fitness-Studio
- Gaststätte
- Golfplatz
- Hausbrauerei
- Imbiss/-Stand
- Kantine
- Kellner (selbstst.)
- Kino
- Kiosk
- Koch (selbstst.)
- Minigolfanlage
- Partyservice
- Restaurant
- Saunabad
- Schankwirtschaft
- Solarium
- Spielhalle/Spielothek
- Spielsalon
- Stehausschank
- Sportstudio
- Straußenwirtschaft
- Systemgastronomie
- Theater/Varieté
- Verkaufspavillon
- Verkaufsstand
- Vinothek
Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für die Gastronomie
Abwasserschäden bis zur Höhe der Sachschaden-Versicherungssumme (Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 5.000 EUR) | Ja |
Auslandsschäden | |
anlässlich von Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messebesuchen: weltweit; | Ja |
durch indirekte Exporte: weltweit; | Ja |
durch direkte Exporte ins europäische Ausland. | Ja |
Bauherren-Haftpflicht | bis 1.000.000 EUR Bausumme |
Beschädigung/Abhandenkommen von Patienten-, Besucher- und Belegschaftshabe | 30.000 EUR |
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung | Ja |
Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko | |
für Behältnisse bis 5.000 Liter Gesamt-Fassungsvermögen (größere Gebinde auf Anfrage); | Ja |
für Öl- /Fettabscheider; | Ja |
Restrisiko. | Ja |
Haus- und Grundbesitz | |
Betrieblicher Haus- und Grundbesitz; | Ja |
Abvermietung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten auf dem Betriebsgrundstück an Dritte. | bis 30.000 EUR Bruttojahresmietwert |
Leitungsschäden bis zur Höhe der Sachschaden-Versicherungssumme | Ja |
Mietsachschäden | |
anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen (Selbstbehalt: 10 %, mind. 100 €, max. 1.500 € je Schadenfall); | 3.000.000 EUR |
an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer; | 3.000.000 EUR |
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen (Selbstbehalt: 10 %, mind. 100 €, max 1.500 € je Schadenfall). | 150.000 EUR |
Schlüsselschäden: Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten (Selbstbehalt: 10 %, mind. 100 €, max. 500 € je Schadenfall) | 100.000 EUR |
Strahlenschäden aus dem deckungsvorsorgefreien Umgang mit energiereichen ionisierenden Strahlen | Ja |
Umweltschadens-Basisversicherung (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme) | 3.000.000 EUR |
Vertragshaftung | Ja |
Spezielle Deckungsinhalte in der Betriebshaftpflicht für Gaststätten, Restaurants, Discotheken und Imbisse
Mitversichert sind | |
alle betriebs- und branchenüblichen Nebenrisiken wie Säle, Tagungsräume, Sport-/Fitnesseinrichtungen/-geräte, Schwimmbäder, Saunen, Solarien, Minigolfanlagen, Kegel-/Bowlingbahnen, Kinderspielplätze, Parkplätze, dem Handel/Vertrieb mit Erzeugnissen aus eigener Herstellung und dergleichen. | Ja |
Verwahrungsrisiko für eingebrachte Sachen der Restaurationsgäste (gemäß § 688 BGB); pro Gast und Tag | 5.000 EUR |
Beispiele für ein paar finanziellen Schäden in der Gastronomie
Der Unfall hat neben der Zerstörung des Kleides zur Folge, daß sich die Frau schwere Verbrennungen zuzieht. Sie ist drei Monate arbeitsunfähig und muss noch lange danach aufwendig behandelt werden.
Heilbehandlungsmittel 1.090 EUR
Designerkleid 1.380 EUR
Schmerzensgeld 2.750 EUR
Ersatzkraft für drei Moante 11.800 EUR
GESAMT 23.560 EUR
Zufällig ist er Inhaber einer Beratungsfirma, so daß neben den Reha-Kosten noch Gewinnausfall und die Kosten für eine Ersatzkraft hinzukommen.
Heilbehandlungsmittel 700 EUR
Schmerzensgeld 3.900 EUR
Reha-Kosten 750 EUR
Gewinnausfall/Ersatzkraft 9.650 EUR
GESAMT 28.170 EUR
Bedingungen für die Betriebshaftpflicht Gastronomie
Ihre Kosten für die Betriebshaftpflicht für die Gastronomie
Jährliche Kosten bei 3 Mio. Deckung | netto | brutto |
---|---|---|
5 tätige Personen | 230,00 € | 273,70 € |
25 tätige Personen | 750,00 € | 892,50 € |
50 tätige Personen | 1.500,00 € | 1.785,00 € |
Jahresumsatz 100.000 € | 350,00 € | 416,50 € |
Jahresumsatz 250.000 € | 350,00 € | 416,50 € |
Jahresumsatz 500.000 € | 350,00 € | 416,50 € |
Wie funktioniert der Rechner für Gastronomen?
Schritt 1:
Nachdem Sie bei „Typ“ Gastronomie ausgewählt haben, geben Sie bei „Betriebsart“ bitte die zutreffende Betriebsart aus der o.g. Liste an.
Bei „Versicherungssumme“ ist bereits die Grunddeckung in Höhe von 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden angegeben, die Sie (mit einer Beitragserhöhung) auf 5 bzw. 10 Millionen erhöhen können. Sie können aber auch zwischen Tarife mit 5 Millionen und 10 Millionen wählen. Mit einem Mausklick können Sie die Einstellungen ändern.
Als nächstes müssen Sie für jede Betriebsstätte die Anzahl der tätigen Personen und den Jahresumsatz ausfüllen.
Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen Personen. Hierzu rechnen neben dem Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen alle sonst im versicherten Betrieb regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen, auch Zeit- und Teilzeitkräfte, Aushilfen, Bürokräfte, Auszubildende, Volontäre, Fahrstuhlführer, Handwerker, Heizer, Reinigungspersonal, Heimarbeiter usw. Zeit- und Teilzeitkräfte werden mit 50% des Beitrags angesetzt. Heimarbeiter werden mit 25% des Beitrags angesetzt.
Für den Jahresumsatz ist die Umsatzsumme des Versicherungsjahres (ohne Mehrwertsteuer) maßgebend. Unter Umsatz sind die Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen, aus dem Verkauf von Handelswaren und aus Nebengeschäften zu verstehen. Die Mehrwertsteuer wird bei der Ermittlung des Umsatzes nicht berücksichtigt. Mengeneinheit: 1.000 EUR Jahresumsatzsumme. Andere Berechnungsgrundlagen gehen aus dem jeweiligen Tarif hervor.
Drücken Sie anschließend auf „Weiter“.
Schritt 2:
Im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist die Familien-Privat-Haftpflicht „Einfach Gut“ für eine namentlich benannte Person (z.B. Inhaber) und die private Hunde-Haftpflicht für einen Hund mitversichert. Eine Erhöhung des Deckungsumfanges der Privathaftpflicht-Versicherung von „Einfach Gut“ auf PHV „Einfach Besser“/“Einfach Komplett“ ist gegen Mehrbeitrag möglich. Ob als Berufseinsteiger, als Student, beim digitalen Arbeiten, im Urlaub oder bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten – mit dem PHV-Basistarif „Einfach Gut“ erhalten Sie einen ausgezeichneten Schutz. Unter anderem kommen Sie in den Genuss der Absicherung gegen Schlüsselverlust, Schäden und Verlust von Mietsachen oder Schäden durch deliktunfähige Kinder/Personen.
Mit dem Tarif „Einfach Besser“ profitiert man – aufbauend auf „Einfach Gut“ – von zahlreichen Erweiterungen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind bis zu 50 Millionen Euro abgedeckt. Teil des Tarifs ist auch die Besitzstandsgarantie sowie die „Erweiterte Vorsorge“ (Bestleistungs-Garantie) inklusive dem Entfall der Höchstersatzleistungen bis zu den marktüblichen Summen. Dadurch bildet „Einfach Besser“ bereits alle Vorteile und Besonderheiten des Marktes ab.
Mit dem Tarif „Einfach Komplett“ entscheiden Kunden sich für Leistungen, die weit über dem Marktdurchschnitt liegen. Zudem sind nahezu alle Leistungen bis zur Versicherungssumme von 70 Millionen Euro abgesichert, bestehende Entschädigungsgrenzen entfallen also.
Eine Besonderheit der Betriebshaftpflicht für Gastronomiebetriebe ist, daß Sie zwischen der Berechnungsgrundlage „Anzahl tätige Personen“ und „Jahresumsatz“ diejenige auswählen können, die für Sie günstiger ist.
Drücken Sie also in der entsprechenden Spalte entweder direkt auf „Antrag stellen“ oder fordern Sie ein unverbindliches „Angebot“ an. Der Abschluss der betrieblichen Haftpflichtversicherung ist online jederzeit möglich. Natürlich versichern wir Ihnen als Unternehmer alle wichtige Risiken. Als Produkte bieten wir beispielsweise die Geschäftsinhaltsversicherung, mit der Sie Ihre Waren, Sachen und Gegenstände gegen Gefahren wie zum Beispiel Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl absichern können. Auch die Rechtsschutzversicherung für Unternehmen mit Vertragsschutz und eine Berufshaftpflicht haben wir im Angebot. Für Ihre Mitarbeiter haben wir die betriebliche Unfallversicherung, Krankenversicherung und Altersvorsorge. Auch bei einem Schaden begleiten wir Sie gerne und unterstützen Sie bei der Kommunikation Anbieter der Versicherung. Bei Fragen oder wenn Sie Informationen wie Flyer oder AGB benötigen, senden Sie uns einfach eine E-Mail. In der Regel melden wir uns innerhalb 24 Stunden. Zu unserem Service gehört auch die unverbindliche Beratung.