Hier geht es bei der Vereinshaftpflichtversicherung um Personen-, Sach- und unechten Vermögensschäden. Unechte Vermögensschäden sind das Ergebnis eines vorausgegangenen Personenschadens oder Sachschadens. Dies kann zum Beispiel ein Schmerzensgeld für eine verletzte Person sein, die durch ein Bodenloch auf dem vereinseigenen Grundstück sich verletzt hat.

Die Vereinshaftpflichtversicherung bezahlt aber nicht berechtigte Ansprüche auf Schadensersatz gegenüber Dritte, sondern wehrt diese auch ab, wenn sie nicht berechtigt sind. Dies kann bis vor Gericht gehen und alle Kosten übernimmt der Versicherer.

Voraussetzung ist natürlich, dass der Schaden bei einer Handlung im Interesse oder zum Zweck des Vereins verursacht wurde. Versicherte Personen sind unter anderem die Mitglieder des Vorstands, Vereinsmitglieder und Angestellte und Arbeiter des Vereins bei Ihrer Vereinstätigkeit. Auch Verbände und weitere Organisationen können gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

Personenschäden

Die Verpflichtung zum Ersatz eines Personenschadens kann sich aus dem Tod, der Körperverletzung oder der Beschädigung der Gesundheit einer Person ergeben. Das können die Kosten für einen Arzt, einer Heilbehandlung oder Schmerzensgeld sein.

Sachschäden

Hat eine Schädigung nur einen finanziellen Schaden zur Folge oder der Verlust einer Sache. Dies können die Reparaturkosten einer beschädigten Sache sein. Ebenfalls zählt dazu die Minderung der Gebrauchsfähigkeit von Sachen.

Unechte Vermögensschäden

Ist der Vermögensschaden die Folge eines bereits eingetretenen Personen- oder Sachschadens, dann handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden.

Echte Vermögensschäden

Hat eine Schädigung nur noch einen finanziellen Schaden zur Folge, der weder auf einem Personenschaden noch einen Sachschaden beruht, dann liegt ein echter reiner Vermögensschaden vor. Dieser Schaden ist nur mitversichert, wenn zusätzlich mit der Vereinshaftpflicht die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Welche Vereine können eine Haftpflicht abschließen?

Man muss die Vereinshaftpflicht jeden Verein in Deutschland empfehlen. Besonders die Vereine sollte unbedingt die Haftpflichtversicherung besitzen, die Veranstaltungen und Aktivitäten durchführen. Bei solchen Veranstaltungen ist das Risiko eines Schadens besonders hoch.

Liste der Vereine

  • Armbrustvereine
  • Bogenvereine
  • Schützenvereine
  • Gebirgsvereine
  • Verschönerungsvereine
  • Kleingärtnervereine
  • Boxvereine
  • Eissportvereine
  • Fechtvereine
  • Fußballvereine
  • Sonstige Ballspielvereine
  • Golfvereine
  • Hockeyvereine
  • Jiu-Jitsu-Vereine
  • Judovereine
  • Karatevereine
  • Radfahrvereine
  • Ringkampfvereine
  • Rodelvereine
  • Rudervereine
  • Schwimmvereine
  • Segelvereine
  • Tauchvereine
  • Turnvereine
  • Billardvereine
  • Kegelvereine
  • Gesangvereine
  • Musikvereine
  • Theatervereine ohne Berufsschauspieler
  • sonstige gesellige Vereine und wissenschaftliche Vereine (nicht als Träger von Institutionen)
  • sonstige Vereine (Förderverein, Kleintierzuchtverein etc.)
  • Reit- und Fahrvereine
  • Skivereine
  • Hundezucht- und Dressurvereine
  • Karnevals- und Faschingsvereine
  • Nachbarschaftshilfe ohne pflegerische Tätigkeiten

Braucht ein Verein eine Haftpflichtversicherung?

Für einen Verein ist ist die Vereinshaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung für jeden Verein. Die Empfehlung kommt schon per Gesetz, da jede für einen Verein tätige Person verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen, die sie im Rahmen der Tätigkeit für den Verein einen anderen zufügt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Person ehrenamtlich tätig oder fest angestellt ist. Die Gesetzesgrundlage der Haftung findet sich im § 823 BGB. In Betracht kommen Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden.

Welche Personen sind in der Vereinshaftpflichtversicherung mitversichert?

Liste der Personen

  • Mitglieder des Vereinsvorstandes und von ihnen beauftragte Vereinsmitglieder in dieser Eigenschaft
  • sämtliche übrigen Vereinsmitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des versicherten Vereins
  • sämtliche übrigen Angestellten und Arbeiter
  • sonst ehrenamtlich tätige Personen während ihrer Tätigkeit für Zwecke des versicherten Vereins
  • Regressansprüche der Sozialversicherungsträger gegen den Versicherungsnehmer nach § 110 SGB VII
  • vorgenannte Personen auch nach ihrem Ausscheiden aus ihrer früheren Tätigkeit für den Verein
  • Homeoffice
  • Repräsentanten
  • Ansprüche des Versicherungsnehmers und mitversicherter weiterer Versicherungsnehmer untereinander, Selbstbeteiligung: 250 EUR

Wie ist es mit einer speziellen Haftpflichtversicherung für Vereinsvorstände (D&O Versicherung)?

Die „normale“ Haftpflicht übernimmt nur Schadensfälle, die einen unechten Vermögensschaden beinhalten. Reine Vermögensschäden sind nicht versichert. Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der weder aus der Folge eines Personenschaden oder Sachschaden entstanden ist. Solch ein Vermögensschaden kann sowohl beim Verein oder bei einem Dritten eintreten.

Diese Risiken können mit einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert werden. Dieser Baustein kann bei der Vereinshaftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Vermögen des Vereins.

D&O Versicherung

Versichertes Risiko (Selbstbeteiligung: 100 EUR)

  • satzungsgemäße Tätigkeit des Vereins
  • Drittschäden (zum Beispiel Ansprüche gegen den Verein von Banken, Fiskus, Gläubigern, Kunden, Lieferanten, Sozialversicherungsträgern, Wettbewerbern und sonstigen außen stehenden Dritten).
  • Eigenschäden (z.B. Verjährenlassen von Mitgliederbeiträgen, Zahlungen an Nichtberechtigte, Doppelzahlungen)
  • öffentlich-rechtliche Ansprüche (z.B. Forderungen des Finanzamtes für Steuerschulden
    des Vereins, Forderungen des Finanzamtes wegen nicht mehr gültiger Spendenbescheinigungen)
  • Fahrlässige Pflichtverletzung auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Haftpflicht

Mitversicherte Personen

  • Mitglieder der Organe (z.B. Vereinsvorstand)
  • haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter

Mit dieser Haftpflichterweiterung werden Vermögensschäden abgesichert, die durch schuldhafte Pflichtverletzungen verursacht werden. Versichert sind hier alle Mitarbeiter des Vereins und seine Organe. Mit einem zusätzlichen Beitrag kann die Versicherungssumme beziehungsweise Deckungssumme für den Vorstand erhöht werden.

Diese Erhöhung kann als D&O Versicherung bezeichnet werden. D&O steht für „Directors and Officiers“ und kommt aus dem amerikanischen Raum. Diese Versicherung wird auch als Managerhaftpflicht oder Managerversicherung bezeichnet.

Vorstände haften, ob hauptamtlich oder ehrenamtlich, grundsätzlich unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit Ihrem Privatvermögen. In der Satzung steht, wer ein Vereinsorgan ist. Versicherbare Organe zum Beispiel Vorstand, Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Prokuristen und leitende Angestellte.

Vorstände können beispielsweise haften für

  • Verletzung von Aufsichts-, Organisations- oder Verkehrssicherungspflichten
  • Sorgfaltswidrige Geschäftsführung
  • Fehlerhafte Spendenbescheinigungen
  • Fehlverwendung von Zuschüssen
  • Verletzung von Aufzeichnungspflichten
  • Fehlerhafte Berechnung von Sozialversicherungsabgaben und verspätete Anmeldung einer Insolvenz
  • Fehlen der erforderlichen Finanzmittel zur Bezahlung der Steuern und Sozialversicherungen.

Verantwortungsträger mit einer Vergütung über 720 € haften, gegebenenfalls auch gesamtschuldnerisch, mit Ihrem Privatvermögen bei

  • Ansprüchen von Verein und/oder Vereinsmitgliedern in der Innenhaftung
  • Ansprüchen von dritter Seite in der Außenhaftung
  • allen Schadenfällen aufgrund von Vorsatz und wissentlicher Pflichtverletzung.

Weitere Leistungen in der Vereinsversicherung

Weitere Leistungen

Versichertes Risiko

  • gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Verein
  • gewöhnliche satzungsgemäße oder sonst sich aus dem Vereinszweck ergebende Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlungen, Vereinsfestlichkeiten, interne und offene Wettbewerbe)

Mitversicherte Personen

  • Mitglieder des Vereinsvorstandes und von ihnen beauftragte Vereinsmitglieder in dieser
    Eigenschaft
  • sämtliche übrigen Vereinsmitglieder aus der Betätigung im Interesse und für Zwecke des
    versicherten Vereins
  • sämtliche übrigen Angestellten und Arbeiter
  • sonst ehrenamtlich tätige Personen während ihrer Tätigkeit für Zwecke des versicherten
    Vereins
  • vorgenannte Personen auch nach ihrem Ausscheiden aus ihrer früheren Tätigkeit für den
    Verein
  • Repräsentanten
  • Ansprüche des Versicherungsnehmers und mitversicherter weiterer Versicherungsnehmer
    untereinander; Selbstbeteiligung: 250 €

Haus- und Grundstückshaftpflicht

  • für Grundstücke, Gebäude oder Räumlichkeiten, die ausschließlich den Vereinszwecken dienen
  • gelegentliche, vorübergehende Überlassung von Gebäuden oder Räumlichkeiten an Vereinsmitglieder oder Dritte

Versicherungsnehmer als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten
bis zu einer veranschlagten Bausumme von 500.000 € je Bauvorhaben

Besitz, Halten und Gebrauch von eigenen und fremden nicht selbstfahrenden Maschinen

Besitz und Verwendung von Absetzmulden, Müll- und Schuttcontainern sowie Wechselaufbauten für LKW, LKW-Anhänger und -Auflieger und ähnliches im abgestellten Zustand

Tierhüter

Besitz und Unterhaltung einer Vereinsgaststätte mit Bewirtschaftung in eigener Regie

Betrieb von Blockheizkraftwerken (kleiner 1 MW), Photovoltaik-, Windkraft-, Wasserkraft-, Geothermie- und Solarthermieanlagen auf versicherten Betriebsgrundstücken, einschließlich der Abgabe von Energie an Versorgungsunternehmen
Ersatzleistung für Vermögensschäden bei Versorgungsstörungen bis 100.000 EUR

Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht als Mieter, Entleiher, Pächter, Leasingnehmer

Abhandenkommen fremder Schlüssel / Codekarten

Mietsachschäden

  • bei Geschäftsreisen (einschließlich Schäden am Inventar)
  • an unbeweglichen Sachen: Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden, höchstens jedoch 5.000.000 EUR; Selbstbeteiligung: 250 EUR
  • an beweglichen Sachen: Ersatzleistung bis 10.000 EUR; Selbstbeteiligung: 250 EUR

Tätigkeitsschäden einschließlich an zur Reparatur übernommenen Sachen
Ersatzleistung bis 100.000 EUR; Selbstbeteiligung: 50 EUR (gegen zusätzliche Berechnung)

Be- und Entladeschäden
Einschließlich Schäden am fremden Ladegut; Selbstbeteiligung: 250 EUR

Leitungsschäden
Selbstbeteiligung: 250 Euro

Strafrechtsschutz

Auslandsschäden (Versicherungsfälle oder Ansprüche im Ausland)

Nachbarrechtliche Ansprüche (3 906 BGB analog, 5 1004 BGB, 5 14 BimSchG)

Kraftfahrzeuge (nicht versicherungspflichtig)

  • nur auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz
  • Kfz mit nicht mehr als 6 km/h
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit nicht mehr als 20 km/h
  • Kraftfahrzeuganhänger

Internetnutzung

  • Ersatzleistung für Sach- und Vermögensschäden bis 1.000.000 EUR
  • aus der Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten bis 500.000 EUR

Haftpflichtversicherung von Ansprüchen aus Diskriminierungstatbeständen (AGG)
Ersatzleistung bis 100.000 EUR; Selbstbeteiligung: 250 EUR

Umwelthaftpflicht-Basisversicherung / Umweltschadens-Basisversicherung

  • Lagerung von Heizöl zum Eigenverbrauch mit einem Fassungsvermögen von insgesamt v
    bis zu 10 cbm
  • Lagerung von Altöl in bauartzugelassenen Anlagen mit einem Fassungsvermögen von v
    insgesamt bis zu 1 cbm
  • Fett-, Stärke- und Leichtstoffabscheider (Benzin-/Ölabscheider) einschließlich v
    Kfz-Waschplatz

Sind Veranstaltungen in der Vereinshaftpflicht mitversichert?

Mit dem Baustein Veranstalter-Haftpflichtversicherung können Vereine Veranstaltungen mitversichern. Hier sind dann alle Veranstal im Laufe eines Jahres mitversichert. Ausnahmen sind Großveranstaltungen mit mehr als 3 000 Besuchern am Tag. Diese müssen extra versichert werden. Wir haben hier die passende Lösung für Sie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie solche Großveranstaltungen als Verein durchführen und als zusätzlichen Schutz eine Veranstalterhaftpflicht benötigen.

Veranstaltungen

Versichertes Risiko

  • öffentliche Veranstaltungen mit Ausschank / Bewirtung in eigener Regie einschließlich der
    mit den Veranstaltungen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten
  • Bauherr eines Zeltbaus für Veranstaltungen
  • Durchführung von Festumzügen
  • Freizeiten einschließlich der mit den Freizeiten in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten
  • Altmaterialsammlungen einschließlich der mit den Altmaterialsammlungen in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Vor- und Nacharbeiten
  • Großveranstaltungen (z. B. Stadtfeste, Public Viewing, Konzerte) mit mehr als 3.000 Besuchern täglich (gegen zusätzliche Berechnung)

Mitversicherte Personen

  • an der Veranstaltung aktiv mitwirkende Teilnehmer, ausgenommen selbständige Unternehmen /freiberufliche Akteure (z.B. Artisten, Künstler, Musiker, Sänger)
  • an Fahrten bzw. Zeltlagern teilnehmende Aufsichtspersonen und Teilnehmer

Halter von Tieren, die bei Veranstaltungen eingesetzt werden

Einsatz von versicherungspflichtigen und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen im Rahmen der versicherten Festlichkeiten

Mietsachschäden

  • bei Geschäftsreisen (einschließlich Schäden am Inventar)
  • an unbeweglichen Sachen (Selbstbeteiligung: 250 EUR): Ersatzleistung im Rahmen der Versicherungssumme für Sachschäden, höchstens jedoch 5.000.000 EUR
  • an beweglichen Sachen (Selbstbeteiligung: 250 EUR): Ersatzleistung bis 10.000 EUR

Zelt- und Tribünenauf- und -abbau in eigener Regie – Bauleitung

Hüpf-, Springburgen, Kletterwände, Kinderkarusselle

Feuerwerke (polizeilich genehmigtes Abbrennen durch einen Pyrotechniker)

Sonnenwend-, Martins- und Osterfeuer (behördlich genehmigtes Abbrennen)

Mai-, Narren- und Weihnachtsbäume (Auf- und Abbau, Standzeit)

Schießstände, Schau- und Verkaufsbuden

Vereinshaftpflichtversicherung und die Kosten

Baustein 1 – Vereins-Haftpflichtversicherung

VersicherungssummenHaushaltssumme bis 100.000 EURHaushaltssumme bis 300.000 EURHaushaltssumme bis 500.000 EURHaushaltssumme bis 1.000.000 EUR
3.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden;95,00 EUR118,80 EUR154,40 EUR200,70 EUR
500.000 EUR für Vermögensschäden
5.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden;109,30 EUR136,60 EUR177,60 EUR230,90 EUR
500.000 EUR für Vermögensschäden
10.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden;131,20 EUR163,90 EUR213,10 EUR277,00 EUR
500.000 EUR für Vermögensschäden
Einschluss von Tätigkeitsschäden (Höchstersatzleistung 100.000 EUR)168,00 EUR168,00 EUR168,00 EUR168,00 EUR

Baustein 2 – Veranstalter-Haftpflichtversicherung
VersicherungssummenHaushaltssumme bis 1.000.000 EUR
3.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden;220,00 EUR
500.000 EUR für Vermögensschäden
5.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden;253,00 EUR
500.000 EUR für Vermögensschäden
10.000.000 EUR pauschal für Personenschäden und/oder Sachschäden;303,60 EUR
500.000 EUR für Vermögensschäden

Baustein 3 und 4 – Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Höherdeckung für Organe (D&O-Versicherung)
Versicherungssummen je VersicherungsfallHaushaltssumme bis 100.000 EURHaushaltssumme bis 300.000 EURHaushaltssumme bis 500.000 EURHaushaltssumme bis 1.000.000 EUR
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (Grunddeckung)Höherdeckung für Organe im Anschluss an die Grunddeckung (D&0-Versicherung)
25.000 EUR100.000 EUR210,00EUR263,00EURN/AN/A
50.000 EUR125.000 EUR220,00EUR275,00EURN/AN/A
100.000 EUR150.000 EUR290,00EUR363,00EUR471,00EUR609,00EUR
250.000 EUR250.000 EUR416,00EUR520,00EUR676,00EUR874,00EUR
500.000 EUR500.000 EUR582,00EUR728,00EUR946,00EUR1.223,00EUR

Vereinshaftpflichtversicherung Schadenbeispiele

In einem Verein lauern viele Risiken. Ein paar Schadensbeispiele finden Sie hier:

  • Auf dem Vereinsgelände ist Glatteis. Es wurde vergessen, zu streuen. Eine Frau rutscht aus verletzt sich am rechten Arm. Sie möchte Schmerzensgeld. Hier muss geprüft werden, ob der Verein seine Verkehrssicherungspflichten verletzt hat.
  • Der Verein hat sich für eine Jubiläumsfeier technische Geräte gemietet. Im Laufe der Feier wird ein Getränk auf ein Gerät verschüttet. Hier ist es zu einem Schaden an gemieteten Sachen gekommen.
  • Während einer Bastelaktion verletzt sich ein Kind mit der Schere. Hier muss die Vereinshaftpflichtversicherung prüfen, ob Vergehen der Seminarleiterin vorlag.
  • In einem Schachverein wird an einem Samstagabend vergessen, die Kaffeemaschine auszuschalten.Über Nacht fängt der Raum dadurch Feuer und es wird ein Schadenssumme von 25 000 Euro erreicht. Das ist ein klassischer Sachschaden.
  • Ein morscher Baum auf dem Vereinsgrundstück wird durch einen Sturm umgeknickt. Der Baum knallt gegen ein Auto und verursacht einen Sachschaden von 3 500 000 Euro.

Weitere Fragen zur Vereinshaftpflichtversicherung

Hier finden Sie regelmäßig aktuelle Fragen, die wir hier gerne beantworten. Finden Sie nicht Ihre Frage, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir bemühen uns, Ihre Fragen persönlich zu beantworten.

Welche weiteren Versicherungen benötigen Vereine?

In die Vereinshaftpflicht können neben der Vermögensschadenhaftpflicht und der Veranstaltungshaftpflicht noch eine Gruppenunfallversicherung, Rechtsschutz für Vereine, Garderobenversicherung, Zeltversicherung und eine Landkaskoversicherung eingeschlossen werden.

Mit der Zeltversicherung kann nicht nur das Zelt oder die Zelte selbst versichert werden. Auch das Mobiliar und der Inhalt kann gegen Schäden durch beispielsweise Brand, Diebstahl, Sturm und Hagel abgesichert werden. Dieser Schutz kann mit einer Veranstalterhaftpflicht gut kombiniert werden. Kontaktieren Sie uns, um mehr über den Versicherungsumfang zu erfahren.

Eine passende Ergänzung zur Vereinshaftpflicht ist die Landkasko. Mit der Landkaskoversicherung können Landfahrzeuge ohne eigenen Antrieb versichert werden. Dies sind zum Beispiel Toilettenwagen, Materialwagen, Ausschankwagen oder Geschirrmobile sein. Auf größeren Festlichkeiten können diese gegen Risiken abgesichert werden.

Unsere weiteren Services in einer kleinen Übersicht

Unternehmen können auf Firmeno eine Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Rechtsschutzversicherung für Firmen oder Lkw Versicherung online berechnen und abschließen. Bei welchem Gewerbeversicherungen ein Abschluss auf der Website möglich finden sehen Sie auf der Startseite. Hier haben wir Übersicht, damit Sie eine Übersicht über die wichtigsten Versicherungen bekommen.

Unternehmern bieten wir eine persönliche Beratung in der privaten Krankenversicherung und Altersvorsorge an. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wie eine private Unfallversicherung kein Problem. Für die Menschen in Ihren Unternehmen haben wir die passende betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenversicherung im Angebot. Hier erfahren Sie von Experten in unserem Team, welche Absicherung die beste für Ihre Mitarbeiter ist. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, senden Sie uns eine E-Mail. Wir melden uns umgehend. Unser Service ist unverbindlich und kostenlos.