Welchen Versicherungsschutz bietet die VHV Lkw Versicherung?
Versicherungsumfang – Teilkasko
- Schadensfälle durch Brand oder Explosion
- Schäden durch Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung
- Elementarschäden inklusive Lawinen, Hagel, Überschwemmung, auch Schadensfälle durch Dachlawinen, Erdbeben, Erdfall und Vulkanausbruch
- Zusammenstoß mit Tieren aller Art
- Tierbissschäden inklusive Folgeschäden bis 10.000 Euro
- Austausch von Schlössern nach Schlüsseldiebstahl (nicht aus Kfz) oder -raub
- Schäden durch Kurzschluss, inklusive Folgeschäden an angrenzenden Aggregaten (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser) bis 10.000 Euro
- Glasbruchschäden, inklusive Vignettenersatz bis 50 Euro
- Versicherter Schutz beim Transport auf Schiffen
Versicherungsumfang – Vollkasko
- Unfallschäden, inklusive Anhängerschäden am Pkw (Schlingerdeckung)
- Vandalismusschäden
Leistungen
- Neupreisentschädigung für Pkw bis 24 Monate nach Erstzulassung bei Erstbesitz
- Kaufpreisentschädigung für gebrauchte Pkw bis 24 Monate nach Erwerb
- Sonderausstattung beitragsfrei mitversichert, inkl. DVD/CDs fest eingebauter Navigationssysteme
- Verzicht auf Abzug „neu für alt“ für Pkw
- Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
- Übernahme der Entsorgungs- und Zulassungskosten für Pkw, sofern Ersatzfahrzeug bei VHV versichert wird
- Schadenbedingter Treibstoffersatz für Pkw
In der LKW Versicherung FLOTTE GARANT 1+ der VHV können folgende Leistungen OPTIONAL mitversichert werden:
- Schutzbrief für Pkw / Lieferwagen im Werkverkehr
- Verkehrs-Rechtsschutz für Pkw
- Fahrerschutz auch für Versicherungsnehmer unter 23 Jahren
- Auslandschutz für Pkw
- GAP-Deckung (Vollkasko-Zusatzleistung für geleaste und kreditfinanzierte Fahrzeuge)
- Rabattschutz ab Schadenfreiheitsklasse 3
- Werkstattbindung (nur Pkw) 15 % Beitragsnachlass auf Kaskobeitrag bei vertraglich vereinbarter Inanspruchnahme von Schadenservice PLUS / um 300 Euro erhöhte Selbstbeteiligung bei Wahl einer eigenen Werkstatt
Lkw Haftpflicht
Bei der LKW Versicherung der VHV sind in der Haftpflichtdeckung sowohl die Mallorca-Police enthalten als auch eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal bzw. 15 Millionen Euro für Personenschäden.
Wenn durch den Gebrauch des Fahrzeugs
a) Personen verletzt oder getötet werden,
b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen,
c) Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen,
d) ein Ereignis eintritt, zu dem öffentlich-rechtliche Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) an den Versicherungsnehmer gestellt werden, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind und deswegen gegen den Versicherungsnehmer oder den Versicherer Schadenersatzansprüche aufgrund Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts – bei Umweltschäden nach öffentlichem Recht im Rahmen des Umweltschadensgesetzes – geltend gemacht werden stellt die VHV den Versicherungsnehmer von Schadenersatzansprüchen frei.
Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren, z. B. das Ein- und Aussteigen und das Be- und Entladen.
Sind Schadenersatzansprüche begründet, leistet die VHV Schadenersatz in Geld. Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehrt die VHV diese auf ihre Kosten ab. Das gilt auch, soweit Schadenersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
Teilkasko
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Brand und Explosion
Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Entwendung
Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:
a) Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. Das gilt nur sofern sich die Handlung auf den Lkw oder seine mitversicherten Teile bezieht.
b) Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter den Lkw weder zum Gebrauch in seinem Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird.
c) Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, den Lkw zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter).
Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht, z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige ist.
Bei Entwendung der Fahrzeugschlüssel gilt: Eine Kostenübernahme des Schlüsselund Schlossersatzes erfolgt nur bei Entwendung der Schlüssel durch Diebstahl anlässlich eines Einbruchs oder durch Raub. Die Entwendung der Fahrzeugschlüssel aus dem versicherten Lkw ist vom Schutz der Versicherung ausgenommen.
Elementargefahren
Versichert sind Schäden durch die unmittelbare Einwirkung von folgenden Elementargefahren:
a) Sturm
b) Hagel
c) Blitzschlag
d) Überschwemmung
e) Lawinen
f) Muren
g) Erdbeben
h) Erdfall
i) Vulkanausbruch
Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Lawinen sind an Berghängen oder von Hausdächern niedergehende Schnee- oder Eismassen. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Baumgruppen. Erdbeben sind naturbedingte Erschütterungen des Erdbodens. Ein Erdfall ist eine Senke an der Erdoberfläche, die durch das Einbrechen bzw. Nachbrechen nicht wasserlöslicher Deckschichten über einem natürlichen Hohlraum im Untergrund entsteht. Ein Vulkanausbruch ist ein Ausstoß flüssigen oder festen Materials (z. B. Lava) aus einem Vulkan.
Eingeschlossen sind Schadensfälle, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen den Lkw geworfen werden. Darüber hinaus gilt: Überspannungsschäden durch Blitzschlag sind bei Elektro-Pkw auch durch mittelbare Einwirkung versichert.
Beispiel: Blitz schlägt in Gebäude ein und verursacht einen Schaden an einem Elektro-Pkw, das während des Ladevorgangs an das Stromnetz des Gebäudes angeschlossen ist.
Ausgeschlossen sind Schadensfälle, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Vollkasko
Während Kfz-Haftpflichtversicherung und Fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) immer vereinbart werden sollten, hängt die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) vor allem am Alter des LKW und am Verhältnis zwischen Wiederbeschaffungswert und Einkommen des Fahrzeughalters. Als Faustregel kann man sagen, dass die Fahrzeugvollversicherung in den ersten 3 Jahren bei Neufahrzeugen immer sinnvoll ist. Für hochwertige Fahrzeuge kann dies bis zu 8 Jahren sinnvoll sein. Über diese Zeiträume hinaus übersteigt die zu zahlende Prämie oft den Nutzen des Versicherungsschutzes
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung, Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Ereignisse der Teilkasko (siehe oben)
Unfall
Versichert sind Fahrzeugschäden durch Unfall. Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf den Lkw einwirkendes Ereignis.
Keine Unfallschäden sind deshalb insbesondere:
• Fahrzeugschäden, die ihre alleinige Ursache in einem Bremsvorgang haben, z.B. Schäden an der Bremsanlage oder an den Reifen.
• Fahrzeugschäden, die ausschließlich aufgrund eines Betriebsvorgangs eintreten, z. B. durch falsches Bedienen, falsches Betanken oder verrutschende Ladung.
• Fahrzeugschäden, die ihre alleinige Ursache in einer Materialermüdung, Überbeanspruchung oder Abnutzung haben.
• Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug oder Anhänger ohne Einwirkung von außen, z. B. Rangierschäden am Zugfahrzeug durch den Anhänger.
• Verwindungsschäden.
• Vorhersehbare Beschädigungen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung des Fahrzeugs entstehen. Beispiel: Schäden an der Ladeoberfläche eines Lkw durch Beladen mit Kies.
Abweichend hiervon werden bei Lkw auch Schäden ersetzt, die am ziehenden Fahrzeug durch einen Anhänger ohne Einwirkung von außen entstanden sind.
Mut- oder böswillige Handlungen
Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Als berechtigt sind insbesondere Personen anzusehen, die vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wurden (z.B. Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter) oder in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten stehen (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Wie kann ich die VHV Lkw Versicherung online berechnen?
Bitte geben Sie zunächst das Kennzeichen (das Unterscheidungszeichen reicht aus) und die Postleitzahl des Halters an.
Anschließend wird nach der Erstzulassung des Fahrzeuges, dem gewünschten Versicherungsbeginn und dem zu versichernden Risiko (Werksverkehr oder Güterverkehr) gefragt.
Des weiteren müssen Angaben zum Fahrgebiet, den vorhandenen Aufbauten und der Motorleistung in kW gemacht werden. Außerdem wird noch das zulässige Gesamtgewicht in kg und die jährliche Kilometerleistung benötigt.
Bitte geben Sie an, ob ein Anhänger genutzt wird und ob es sich bei dem LKW um eine vom Finanzamt anerkannte Betriebsausgabe handelt. Abschließend wird noch die Schadensfreiheitsklasse in Haftpflichtversicherung und in Vollkasko benötigt.
Nach der Auswahl der gewünschten Zahlweise und des gewünschten Versicherungsumfangs müssen Sie nur noch die zutreffende Branche auswählen und anschließend auf „Berechnen“ klicken.
Wie sieht die VHV Lkw Versicherung im Vergleich mit anderen Versicherungen aus?
Im Vergleich mit anderen LKW Versicherungen am Markt bietet die VHV mit 10.000 Euro eine wesentlich höhere Deckung bei Folgeschäden durch Marder- beziehungsweise Tierbiss. Versichern Sie heute noch Ihren Lkw mit dem VHV Tarif ab. Die EVB geht Ihnen automatisch mit einer E-Mail zu.
Wie verhalte ich bei einem Schaden?
Es ist wichtig, daß Sie jeden Schaden sofort telefonisch bei der VHV melden – auch dann, wenn Sie sich nicht schuldig fühlen. Weiterhin dürfen Sie ohne die Zustimmung der VHV keine Ansprüche des Geschädigten anerkennen. Bei Diebstahl, Brand oder Tierschäden (Teilkaskoversicherung oder Vollkaskoversicherung) verständigen Sie bitte die Polizei.
Was bietet die Lkw Versicherung der VHV bei einem Schadensfall?
Mit ihrem kostenlosen Schadenservice PLUS bietet die LKW Versicherung der VHV schnelle Hilfe und wertvolle Unterstützung bei einem Schadenfall im Inland.
Bei Karosserie- und Lackschäden wird auf Wunsch eine hochwertige Reparatur in einer DEKRA-geprüften Partnerwerkstatt organisiert. Dazu gehört auch
• schnelles Abschleppen Ihres Fahrzeugs
• kostenloses Fahrzeug im Schadenfall
• kostenloser Hol- und Bringservice
• 6 Jahren Garantie der VHV auf die Reparatur
• Übernahme einer geltenden Herstellergarantie
• Reparatur nach Herstellervorgaben mit Originalersatzteilen
• direkte Abrechnung mit der Partnerwerkstatt
• kostenlose Fahrzeugreinigung innen/außen
Bei Glasschäden erfolgt eine hochwertige Reparatur in einer zertifizierten Partnerwerkstatt mit
• 6 Jahren Garantie auf die Reparatur (nicht Austausch)
• Verzicht auf Selbstbeteiligung bei Reparatur der Windschutzscheibe
• ausschließlicher Verwendung von Windschutzscheiben in Herstellerqualität
Mit der Werkstattbindung entscheiden Sie sich bereits vor Vertragsabschluss für die verbindliche Nutzung des Schadenservice PLUS und profitieren von 15% Rabatt auf Ihren Kaskobeitrag. Sollten Sie im Schadenfall eine eigene Werkstatt für Ihr Auto oder lkw wählen fällt eine zusätzliche Selbstbeteiligung in Höhe von 300 EUR an.
Was für Leistungen sind im Lkw Schutzbrief der VHV enthalten?
Die VHV bietet Schutzbriefleistungen für Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werkverkehr – entweder als Service für unterwegs oder als Kostenerstattung.
Versicherungsschutz besteht für Sie, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen.
Versichert ist der im Versicherungsschein bezeichnete Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werkverkehr (Lieferwagen) sowie ein mitgeführter gewerblich genutzter Anhänger bis zu einer Gesamtmasse des Gespanns bis 7,5 t. Nicht mitversichert sind zu gewerblichen Zwecken mitgeführtes Gepäck, Werkzeug, Arbeitsmaterial oder Ladung.
Sie haben mit dem Schutzbrief Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Unter Panne ist jeder Betriebs-, Bruch- oder Bremsschaden zu verstehen. Darüber hinaus gilt bei Elektrofahrzeugen die nicht vorsätzlich herbeigeführte Entladung des Antriebs-Akkumulators als Panne. Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis.
Kann das Fahrzeug nach einer Panne oder einem Unfall die Fahrt aus eigener Kraft nicht fortsetzen bzw. beginnen, erbringt die VHV folgende Leistungen:
Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
Es wird für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug gesorgt, die hierdurch entstehenden Kosten übernimmt die VHV. Der Höchstbetrag für diese Leistung beläuft sich einschließlich der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten und verwendeten Kleinteile auf 250 EUR.
Abschleppen des Fahrzeugs
Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, wird das Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Fachwerkstatt organisiert. Dies schließt das Gepäck und die nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Die hierdurch entstehenden Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 400 EUR übernommen; hierauf werden durch
den Einsatz eines Pannenhilfsfahrzeugs entstandene Kosten angerechnet.
Bergen des Fahrzeugs
Ist das Fahrzeug von der Straße abgekommen, kümmert sich die VHV um die Bergung des Fahrzeugs. Dies schließt das Gepäck und nicht gewerblich beförderte Ladung mit ein. Die hierdurch entstehenden Kosten werden vollständig übernommen.
Zusätzliche Leistungen bei Falschbetankung
Haben Sie Ihr Fahrzeug mit falschem Kraftstoff betankt, werden die zusätzlich zu den Leistungen bei einer Panne entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von insgesamt 500 EUR für das Entfernen des falschen Kraftstoffes aus allen betroffenen Bauteilen des Fahrzeugs ersetzt. Folgeschäden aller Art sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Als Falschbetankung gilt, wenn ein Fahrzeug mit Benzinmotor mit Dieselkraftstoff oder ein Fahrzeug mit Dieselmotor mit Benzin betankt wird.
Welche gewerblichen Versicherungen benötigen Unternehmen?
Neben der Lkw Versicherung von der VHV benötigen Unternehmen in der Regel noch eine
- Lieferwagenversicherung
- Gruppenunfallversicherung
- Cyberversicherung
- Betriebshaftpflicht
- Bürgschaftsversicherung (zum Beispiel Gewährleistungsbürgschaft)
- gewerbliche Gebäudeversicherung und Photovoltaikversicherung
- Grundbesitzerhaftpflicht und Bauleistungsversicherung
- Baugeräteversicherung
- Dienstreisekaskoversicherung
- Lieferwagen Versicherung
- Pickup Versicherung
Selbstständige bekommen bei uns ebenfalls einen Ansprechpartner für Ihre private Versicherungen. Als Versicherungsmakler halten wir für Sie Informationen über die private Unfallversicherung, Privathaftpflicht, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Tierhalterhaftpflicht, Quad-Versicherung, Autoversicherung oder Motorradversicherung. Flotten können ebenfalls über die VHV versichert werden. Für den Kontakt senden Sie uns einfach eine E-Mail. Ein Versicherungsvergleich über viele Produkte ist online rund um die Uhr möglich.
Und zum Schluß: Nutzen Sie auch unsere Ratgeber zu den Themen Dienstreisekaskoversicherung, Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrsversicherung, Firmenvertragsrechtschutz und Lieferwagenversicherung.