Erklärung der Leistung Innovationsklausel
Versicherer überarbeiten in regelmäßigen Abständen ihre Tarife und Bedingungen. Dabei kann es auch zu Leistungsverbesserungen kommen, die den Kunden nicht in Rechnung gestellt werden. Mit der Innovationsklausel (Betriebshaftpflicht) erhält der Versicherungsnehmer eine Art Update-Garantie. Immer dann, wenn der Versicherer einen neuen Tarif mit besseren Leistungen auf den Markt bringt, erhält er die besseren Leistungen automatisch, sofern diese beitragsneutral sind auch für seinen bestehenden Vertrag mit den älteren Bedingungen ohne den Vertrag neuordnen zu müssen.
Schadenbeispiel
Ein IT-Unternehmen hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestimmte Risiken im Bereich Cyber-Sicherheit nicht abdeckte, da diese zu jenem Zeitpunkt noch nicht üblich oder bekannt waren. Im Laufe der Zeit aktualisiert die Versicherungsgesellschaft ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen, um auf neue Risiken wie Datenschutzverletzungen, Identitätsdiebstahl oder Schäden durch Malware zu reagieren.
Kurz nach Einführung dieser aktualisierten Bedingungen wird das IT-Unternehmen Opfer eines Cyberangriffs, der zu Datenverlust und einer Betriebsunterbrechung führt. Das Unternehmen steht nun vor hohen Kosten und möglichen Schadensersatzforderungen von Kunden.
Dank der Innovationsklausel im Versicherungsvertrag des IT-Unternehmens wird der aktuelle Versicherungsschutz automatisch um die neuen Risiken erweitert, auch wenn diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht Teil der Police waren. Der Schaden, der durch den Cyberangriff entstanden ist, wird von der Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt, obwohl die entsprechenden Risiken bei Vertragsabschluss noch nicht explizit eingeschlossen waren. Dadurch ist das Unternehmen gegen die finanziellen Folgen des Cyberangriffs abgesichert.
Klauseltext (Benchmark)
Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Innovationsklausel (Betriebshaftpflicht) und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:
Werden die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen zum Vorteil und ohne Mehrprämie geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für den bereits bestehenden Vertrag.
Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:
- andsafe
- Haftpflichtkasse
- HDI
Als Beispiel zeigen wir Ihnen hier den Klauseltext der Haftpflichtkasse:
Werden die dieser Betriebs-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des VN und ohne Mehrbeitrag geändert, so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Und zum Schluß: Nutzen Sie auch unsere Ratgeber zu den Themen Dienstreisekaskoversicherung, Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrsversicherung, Firmenvertragsrechtschutz und Lieferwagenversicherung.