Erklärung der Leistung Kündigung nach Versicherungsfall

In §111 Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, dass jede Partei im Schadenfall ein Kündigungsrecht hat. In Abs. (2) wird das Kündigungsrecht des Versicherers näher erläutert. Eine Kündigung ist demnach nur innerhalb eines Monats seit der Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs oder seit der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils zulässig. Mit der Klausel Kündigung nach Versicherungsfall (Betriebshaftpflicht) soll der Versicherer auf diese Kündigungsfrist bei Jahresverträgen verzichten und den Vertrag nur zum Ablauf der Versicherungsperiode kündigen können. Dies verschafft dem Versicherungsnehmer – je nachdem wann der Schadenfall eintritt – mehr Zeit für die Suche nach einer neuen Versicherung.

Schadenbeispiel

Ein Bauunternehmen hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Während der Bauphase eines Projektes kommt es zu einem schweren Unfall, bei dem eine Baumaschine einen erheblichen Schaden an einem benachbarten Gebäude verursacht. Der Vorfall wird als Versicherungsfall an die Betriebshaftpflichtversicherung gemeldet, die den Schaden reguliert und die Kosten für die Reparatur des benachbarten Gebäudes übernimmt.

Nach der Regulierung des Schadensfalls schätzt die Versicherungsgesellschaft das Risiko des Bauunternehmens neu ein und kommt zu dem Schluss, dass das Unternehmen ein höheres Risiko darstellt als zuvor angenommen. Gemäß der Policenbedingungen macht die Versicherung von ihrem Recht Gebrauch, den Vertrag zu kündigen, um sich vor zukünftigen, potenziell hohen Schadensansprüchen zu schützen.

Das Bauunternehmen wird über die Kündigung informiert und muss nun einen neuen Versicherer finden, der bereit ist, das erhöhte Risiko zu versichern, möglicherweise zu höheren Prämien oder unter verschärften Bedingungen.

Die Kündigung nach Versicherungsfall ermöglicht es der Versicherungsgesellschaft, sich von Verträgen zu lösen, die sich als zu riskant herausstellen, und gibt gleichzeitig dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, nach einem Schadensfall den Anbieter zu wechseln, falls zum Beispiel die Schadensregulierung nicht zufriedenstellend war oder sich die Prämien erhöhen.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel Kündigung nach Versicherungsfall und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Auf die in dem § 111 VVG Abs. (2) genannte Kündigungsfrist von einem Monat wird bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr verzichtet. Die Kündigung seitens des Versicherers ist somit nur zum Ablauf der Versicherungsperiode möglich.

Als Vorlage diente der Klauseltext der Gothaer Versicherung.

Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:

  • andsafe
  • Basler
  • Gothaer
  • HDI