Erklärung der Leistung Obliegenheitsverletzung

Im Versicherungsvertragsgesetz ist geregelt, welche Rechte der Versicherer im Falle der Verletzungen von vertraglichen Obliegenheiten nach § 28 hat. Eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung kann zur Leistungsfreiheit/-Kürzung des Versicherers führen. Die Klausel Obliegenheitsverletzung (Betriebshaftpflicht) soll die Leistungskürzung in solchen Fällen näher definieren und begrenzen.

Schadenbeispiel

Ein Produktionsunternehmen hat eine Maschine, die regelmäßig gewartet werden muss, um sicherzustellen, dass sie nicht defekt ist und keine Gefahr für die Mitarbeiter oder die Produktion darstellt. Im Vertrag mit der Betriebshaftpflichtversicherung ist festgelegt, dass die Maschinen in regelmäßigen Abständen gewartet werden müssen, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten.

Das Unternehmen versäumt es jedoch aus Zeit- und Kostengründen, die vorgeschriebene Wartung durchzuführen. Kurz darauf kommt es zu einem Unfall, bei dem ein Mitarbeiter verletzt wird und die Produktion stillsteht, weil sich herausstellt, dass eine nicht gewartete Maschine einen Defekt hatte, der den Unfall verursachte.

Normalerweise könnte die Versicherung aufgrund der nicht durchgeführten Wartung, also der Verletzung der Obliegenheiten, die Leistung kürzen oder sogar komplett verweigern. Wenn aber im Versicherungsvertrag eine Klausel enthalten ist, die besagt, dass die Versicherung auch bei fahrlässiger Verletzung der Obliegenheiten leistet, würde der Versicherer den Schaden trotz des Verstoßes regulieren. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dies in der Regel nur für einfache Fahrlässigkeit gilt. Bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Missachtung der Obliegenheiten kann der Versicherungsschutz immer noch entfallen.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel Obliegenheitsverletzung und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden durch Obliegenheitsverletzungen verzichtet der Versicherer bis zu einer Schadensumme in Höhe von 250.000 EUR auf den Abzug, darüber hinaus kürzt er bis zu einer Schadensumme in Höhe von 1 Mio. EUR um max. 20%.

Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:

  • andsafe
  • Basler
  • HDI

Als Beispiel zeigen wir Ihnen hier den Klauseltext der HDI Versicherung:

Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässigem Verstoß gegen diese Obliegenheit verzichtet der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer Schadenhöhe von 250.000 €. Für Schäden, die den Betrag von 250.000 € überschreiten, wird der Versicherer die Schadenersatz-leistung um höchstens 20 % kürzen.