Erklärung der Leistung Rückwirkender Versicherungsbeginn

Der Beginn eines Versicherungsvertrages wird von den Gesellschaften häufig unabhängig vom gewünschten Versicherungsbeginn mit Datum des Eingangs bei der Gesellschaft oder dem darauffolgenden Tag dokumentiert. Ein rückwirkender Versicherungsbeginn ist nur selten möglich. Mit der Klausel Rückwirkender Versicherungsbeginn (Betriebshaftpflicht) soll für den Fall, dass das Risiko frei von bekannten Schäden ist, ein rückwirkender Beginn über einen bestimmten Zeitraum möglich sein.

Schadenbeispiel

Ein Software-Entwicklungsunternehmen hat eine neue Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die am 1. Juli beginnt. Beim Abschluss der Police wurde vereinbart, dass die Versicherung rückwirkend zum 1. Januar desselben Jahres gilt. Dies wurde vereinbart, weil das Unternehmen bis dahin keine Versicherung hatte und jetzt sicherstellen wollte, dass es auch für frühere Tätigkeiten abgesichert ist.

Im August wird das Unternehmen von einem Kunden kontaktiert, der behauptet, dass die von ihm im März gelieferte Software einen schwerwiegenden Fehler enthält, der zu Datenverlust und Betriebsunterbrechung geführt hat. Der Kunde fordert Schadensersatz für die entstandenen Verluste.

Obwohl der Fehler vor Abschluss der Versicherungspolice entstanden ist, tritt die rückwirkende Deckung in Kraft, da der Schaden während der rückwirkend vereinbarten Periode entstanden ist und der Versicherungsvertrag diesen Zeitraum einschließt. Das Unternehmen kann somit den Schadensfall an seine Betriebshaftpflichtversicherung melden, und der Versicherer wird die Ansprüche prüfen und gegebenenfalls regulieren.

Ein rückwirkender Versicherungsbeginn ist besonders für neu gegründete Unternehmen oder für solche, die ihre Versicherung wechseln wollen, von Bedeutung, um eventuelle Lücken im Versicherungsschutz zu schließen. Allerdings muss klar sein, dass Schäden, die vor dem rückwirkenden Beginndatum bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen, in der Regel nicht abgedeckt werden.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel Rückwirkender Versicherungsbeginn und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Der Beginn des Vertrages darf, frei von bekannten Schäden und Verstößen, maximal drei Monate in der Vergangenheit liegen.

Als Vorlage diente der Klauseltext der Haftpflichtkasse.

Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:

  • andsafe
  • Haftpflichtkasse