Die VHV als Spezialist für Baubetriebe bietet bereits seit langer Zeit Bürgschaftsversicherungen für gewerbliche Unternehmer:innen an. Gerade kleinere Bürgschaftslinien und die üblichen Bürgschaftsarten für die Baubranche sind bei der VHV gut zu platzieren.
Bürgschaftsarten
Gewährleistungsbürgschaft (eigentlich Mängelansprüchebürgschaft)
Vertragserfüllungsbürgschaft
Anzahlungsbürgschaft (auch Vorauszahlungsbürgschaft)
Ausführungsbürgschaft
Bietungsbürgschaft
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Tarifinformationen (Start, Standard, Spezial)
- generell KEINE Sicherheiten zu hinterlegen bis 50.000€ Rahmen
- Architekten, Händler, Bauträger und Generalübernehmer müssen immer einen Jahresabschluss einreichen
- Firmierung Ltd. nur mit Einzelfallprüfung und Vorlage Jahresabschluss versicherbar
- Existenzgründer bis 24 Monate können nur Kompakt bis 50.000€ Rahmen beantragen
Start | Standard | Spezial |
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Einsteigertarif, keine Sondertexte möglich | Sondertexte möglich | Sondertexte möglich |
Vertragserfüllung, Gewährleistung | Vertragserfüllung, Gewährleistung | Vertragserfüllung, Gewährleistung, Anzahlung, Bietung, Bauhandwerkersicherung |
Bürgschaftsrahmen 5.000€(Einzellimit 5.000€) = 49€ | ||
Bürgschaftsrahmen 10.000€ (Einzellimit 10.000€) = 99€ | Einzellimit zwischen 30-10%, je höher der Rahmen desto geringer das Einzellimit | Einzellimit zwischen 30-10%, je höher der Rahmen desto geringer das Einzellimit |
Bürgschaftsrahmen 25.000€ (Einzellimit 10.000€) = 149€ | ||
Bonitätsindex bei Creditreform maximal 375 | Bonitätsindex bei Creditreform maximal 375, sonst besichert | Bonitätsindex bei Creditreform maximal 300, sonst besichert |
Sondertexte sind eigene Bürgschaftstexte von der Auftraggeberin bzw. vom Auftraggeber. Das kommt vor, wenn die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber nicht mit dem Bürgschaftstext des Versicherers einverstanden ist.
Welche Unterlagen benötige ich?
Bei einfachen Tarifen über den Onlinerechner muss lediglich der Antrag online ausgefüllt werden.
Bei größeren Linien (500.000 EUR), schlechten Bonitäten (Rückfrage) oder großen Einzelbürgschaften (über 200.000 EUR) werden zur individuellen Prüfung zwingend folgende Unterlagen benötigt:
- Aktuelle BWA
- Letzter vollständiger Jahresabschluss (inkl. Summen und Saldenliste)
- Anfragebogen (vollständig)
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