Mit unserem Betriebshaftpflichtversicherung Rechner haben Unternehmer, Freiberufler und jede kleinere Firma die Möglichkeit, einen leistungsstarken Versicherungsschutz online zu berechnen und abzuschließen. Im Betriebshaftpflicht Rechner versichern Sie unzählige Risiken mit Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von mehreren Millionen. Jede Gewerbehaftpflicht können Sie online berechnen und abschließen. Bei Fragen nehmen Sie per Mail oder Telefon Kontakt mit uns auf.
Hier ein kleiner Überblick über alle Versicherungen, die sich in unserem Betriebshaftpflichtversicherung Rechner befinden:
- Ergo Versicherung AG
- Barmenia Versicherungen
- Axa Versicherung AG
- Condor Versicherungen
- VHV Allgemeine Versicherung AG
- Mannheimer Versicherung AG
- Alte Leipziger Versicherung
Mit wenigen Daten bekommen Sie in unserem Betriebshaftpflicht Rechner die passenden Tarife der verschiedenen Anbieter mit Kosten und Leistungen. Gemeinhin ist die Betriebshaftpflicht auch als betriebliche Haftpflichtversicherung oder Gewerbehaftpflicht bekannt.
1. Angebotsvorgaben (Felder mit „*“ sind Pflichtfelder)
Schritt 1: Angaben zum Risiko
Hier müssen Sie unter „Angaben zum Risiko“ die für den zu versichernden Betrieb zutreffende Betriebsart (Branche) auswählen und dann auf „Weiter“ klicken.
Schritt 2: Stammdaten
Hier müssen Sie das Gründungsdatum sowie die Postleitzahl der Betriebsstätte laut Gewerbeanmeldung des zu versichernden Betriebes für die Betriebshaftpflichtversicherung angeben. Falls Sie weitere Niederlassungen/Filialen für Ihr Unternehmen haben, müssen Sie dies hier angeben und dann auf „Weiter“ klicken.
Schritt 3: Personen
Hier müssen Sie für die Berechnung der betrieblichen Haftpflichtversicherung die Anzahl der aktiven Inhaber oder Geschäftsführer im Unternehmen angeben. Alle nicht im Unternehmen tätigen Inhaber wie z.B. Teilhaber, stille Gesellschafter zählen nicht dazu.
Als nächstes wird nach der Anzahl Ihrer Voll- und Teilzeitmitarbeiter (ohne Inhaber/Geschäftsführer) im Betriebshaftpflicht Rechner gefragt. Ein Mitarbeiter gilt als Vollzeitmitarbeiter, wenn er zu mehr als 50% Wochenarbeitszeit im Jahresdurchschnitt tätig ist. Ein Mitarbeiter gilt als Teilzeitmitarbeiter, wenn er bis zu 50% Wochenarbeitszeit im Jahresdurchschnitt tätig ist. Hierzu zählen auch geringfügige Beschäftigte (450 €), Auszubildende und Saisonkräfte. Sie haben weiter unten noch einmal die Möglichkeit diese Mitarbeiter als Bestandteil der Teilzeitkräfte anzugeben.
Falls Sie auch Tätigkeiten außerhalb Ihres Betriebsgrundstückes ausüben, zum Beispiel bei Kunden oder auf einer Baustelle, so müssen Sie dies hier angeben. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie Personal über Leiharbeitsverträge beschäftigen. (Arbeitnehmerüberlassung, Personalverleih, etc.). Wenn sie sich unsicher sind, schicken Sie uns eine E-Mail.
Anschließend muss noch die Anzahl der Personen im Betrieb angegeben werden, die ausschließlich als kaufmännische angestellte Bürokräfte tätig sind. Dies können zum Beispiel Buchhalter sein oder Mitarbeiter mit verkaufenden Tätigkeiten. Hiermit sind ausschließlich Mitarbeiter gemeint, die nicht beim Kunden oder auf fremden Grundstücken arbeiten. Auch bei der Frage nach den Reinigungskräften sind ausschließlich Mitarbeiter gemeint, die nicht beim Kunden oder auf fremden Grundstücken arbeiten. Zum Schluss klicken Sie auf „Weiter“.
Schritt 4: Umsatz / Lohn
Bitte geben Sie alle Summen in Tausend-Euro an. (Beispiel: bei 100.000 EUR Umsatz geben Sie „100“ ein.) Maßgeblich für den Jahresnettoumsatz ist die Umsatzsumme des Versicherungsjahres, also alle Erlöse aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen sowie aus dem Verkauf von Handelsware und aus Nebengeschäften, soweit sie dem versicherten Risiko aus Ihrem Unternehmen zuzurechnen sind. Die Mehrwertsteuer bleibt bei der Umsatzermittlung unberücksichtigt.
Als nächstes geben Sie die ungefähre Lohn- und Gehaltssumme an. Sie finden die Summe auch in der Meldung an die Berufsgenossenschaft (BG-Meldung)! Evtl. Gehälter von Inhabern und Geschäftsführenden Gesellschaftern sind mit einzuberechnen. Maßgebend ist die Bruttojahreslohn- und -gehaltssumme des Versicherungsjahres, also alle Bezüge, die der Lohnsteuer unterworfen sind, ausgenommen Sachbezüge. Bei Neugründungen geben Sie die Lohn- und Gehaltssumme an, die für das erste Versicherungsjahr erwartet wird (12 Monate nach Versicherungsbeginn).
Bei der nächsten Frage geben Sie geschätzt den Teil der Lohn- und Gehaltssumme an, die für Unternehmensinhaber oder Geschäftsführende Gesellschafter innerhalb eines Versicherungsjahres (12 Monate ab Versicherungsbeginn) gezahlt wird. Gewinnentnahmen sind hier NICHT abgefragt, sondern lediglich das Gehalt laut Meldung an die Berufsgenossenschaft (BG-Meldung). Als letztes geben Sie bitte die Entnahmen an, die Sie als Inhaber aus den Betriebseinnahmen für sich tätigen. Hier sind keine bg-meldepflichtigen Gehälter anzugeben.
Schritt 5: Tätigkeitsbereich
Bitte geben Sie hier „ja“ an, sofern Sie Aufträge an Subunternehmer vergeben oder Sie einen Auftraggeber haben, der mehr als 50% Ihres Umsatzes ausmacht. (Hauptauftraggeber)
Schritt 6: erweiterte Tätigkeiten
Bitte überprüfen Sie alle Fragen und ändern die Antworten entsprechend ab, falls sie auf den zu versichernden Betrieb zutreffen.
Schritt 7: Rabatte
Bitte geben Sie hier „Ja“ an, sofern Sie Mitglied einer Handwerkerinnung sind, Sie einen Geschäftsführer/Inhaber mit Meisterbrief im Unternehmen haben oder Sie die Tätigkeit im Nebenberuf ausüben. Als nebenberufliche Tätigkeit gilt, wenn Sie zu maximal 25% zu Ihrem Gesamteinkommen beiträgt und Sie zeitlich nicht mehr als 30% Ihrer hauptberuflichen Tätigkeit in Anspruch nimmt.
Schritt 8: Ausland
Die erste Frage ist mit „ja“ zu beantworten, wenn Sie für Ihr Unternehmen direkt Waren aus nicht EWR-Ländern importieren. Zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören die Europäische Union, sowie Island, Liechtenstein und Norwegen. Zu Waren gehören auch jegliche Vorprodukte, Rohstoffe, Handelsprodukte. Das gleiche gilt für den Fall, dass Sie oder Ihre Abnehmer ins Ausland exportieren. Bitte geben Sie noch an, ob Sie Tätigkeiten im Ausland durchführen, beispielsweise Dienstleistungen, Messe, Montagen oder Installationen.
Schritt 9: Betriebsstätte
Bitte geben Sie hier an, ob Ihr Betrieb nicht versicherungspflichtige Arbeitsmaschinen wie z.B. Gabelstapler, Hubwagen, Bagger, etc. auf dem Betriegsgrundstücks unterhält, und ob Arbeitsgeräte vermietet oder verliehen werden.
Schritt 10: Umweltrisiken
Bitte geben Sie bei der ersten Frage „ja“ an, sofern Sie umweltgefährdende Stoffe wie Heizöl, Lacke/Farben, Reinigungs-/Lösungsmittel, Benzin, Diesel, Chemikalien, etc. auf Ihrem Betriebsgrundstück lagern. Auch die anderen Fragen müssen abgeändert werden, sollten sie zutreffen.
Bei der letzten Frage antworten Sie bitte mit „ja“, sofern Sie genehmigungspflichtige Abwässer oder Kühlwasser einleiten. Beantworten Sie diese Frage bitte ebenfalls mit „ja“ sofern Sie Anlagen zur Abwasserbehandlung (nicht Abschneider) betreiben.
Schritt 11: Leistungen / Ergänzungen zur Betriebshaftpflicht
Wenn Sie den Einschluss einer Privathaftpflicht wünschen, zeigen wir Ihnen nur Tarife, die eine Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen haben oder optional enthalten. Der Beitragszuschlag für die private Haftpflichtversicherung ist dann mit eingerechnet und zwar pro Inhaber / Geschäftsführer. (Achtung: Es kann zu einer eingeschränkten Auswahl führen.)
Bei der nächsten Frage geben Sie „ja“ an, sofern das Halten von privaten Hunden oder Pferden mitversichert werden soll. Bitte beachten Sie, dass Kampf- oder Listenhunde in der Regel nicht versicherbar sind.
Als nächstes geben Sie hier „ja“ an, sofern Sie eine gewerbliche genutzte Drohne besitzen und diese über die Betriebshaftpflichtversicherung mit versichern möchten. Bei der letzten Frage geben Sie „ja“ an, sofern Sie ergänzenden Versicherungsschutz im Bereich Cyber wünschen. Beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um den umfassenden Versicherungsschutz analog einer eigenständigen Cyberversicherung handelt.
Schritt 12: Vorschäden/Vorversicherung Betriebshaftpflicht
Klicken Sie auf „ja“ sofern Sie die letzten 5 Jahre Schäden hatten. Hierzu zählen nicht nur Schäden, die versichert waren und die Sie gegenüber einer Versicherung geltend gemacht haben, sondern jeer aufgetretene Schadensfall. Falls Sie sich unsicher sind, welcher Schaden gemeldet werden muss, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Außerdem müssen Sie angeben, ob in den letzten 5 Jahren eine Betriebshaftpflichtversicherung bestand.
Schritt 13: Zahlweise
Wir empfehlen Ihnen für den Vergleich die jährliche Zahlweise zu wählen, da auf dieser die Tarifkalkulation basiert und viele Versicherer Zuschläge für eine unterjährige Zahlweise von bis zu 10% berechnen. Manche Versicherer bieten zudem keine andere Zahlweise, wie z.B. monatlich an. Auch eine Selbstbeteiligung in den Tarifen kann die Kosten für Ihr Unternehmen senken.
Außerdem gibt es Mindestsummen im Abruf, die manche Versicherer voraussetzen. Dies schränkt ebenfalls die Auswahl ein. Dann können Sie zwischen einer einjährigen und einer dreijährigen Laufzeit wählen. Diese verlängert sich normalerweise, um ein weiteres Jahr automatisch. Mit einer einjährigen Laufzeit bleiben Sie flexibel. Bei einer Laufzeit von 3 Jahren haben Sie eine gesicherte Prämie über die Laufzeit und erhalten ggf. einen Laufzeitrabatt. Nach einem Klick auf „Angebotsvergleich“ kommen Sie zu den Angeboten.
2. Angebotsvergleich
Jetzt können Sie die mögliche Tarife in unserem Betriebshaftpflichtversicherung Rechner sehen, wo Sie online einen Abschluss tätigen können. Sie sehen aber nicht nur den Beitrag im Betriebshaftpflichtversicherung Vergleichsrechner auf einen Blick. Sie können auch den Leistungsumfang von bis zu 3 Versicherungen in einem PDF vergleichen.
Vergleichen Sie aber nicht nur die Tarife in unserem Betriebshaftpflicht Rechner. Natürlich haben wir beispielsweise die Berufshaftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung, Vermögensschadenhaftpflicht, betrieblichen Möglichkeiten der Altersvorsorge, Transportversicherung oder betriebliche Krankenversicherung als Absicherung in unserem Portfolio. Unternehmer und Freiberufler können uns auch auf Ihre Arbeitskraftabsicherung ansprechen. Hier beraten insbesondere über die Berufsunfähigkeitsversicherung, private Unfallversicherung und Grundfähigkeitsversicherung. Wenn Sie mehr Informationen möchten, folgen Sie uns bei Facebook oder nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf. Grundsätzlich melden wir uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
Und zum Schluß: Nutzen Sie auch unsere Ratgeber zu den Themen Dienstreisekaskoversicherung, Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrsversicherung, Firmenvertragsrechtschutz und Lieferwagenversicherung.