Versicherbare Betriebsarten in der Betriebshaftpflicht
- Friseur
- Fußpflegestudio
- Kosmetiker
- Nagelstudio
Versicherte Tätigkeiten in der Betriebshaftpflicht für die Kosmetik
Versichert sind in der Betriebshaftpflichtversicherung alle Tätigkeiten und Behandlungen, die die Kosmetikerin oder Kosmetiker aufgrund ihrer/seiner Aus- und/oder Fortbildung und Fortbildung ausüben darf, unter anderem aus:
– Laserepilationsbehandlung
– Epilationsbehandlung mittels intensiv gepulstem Licht
– Fruchtsäurepeelings
– Micro Needling
Versichert gilt auch Besitz und Verwendung von Solarien, Saunen, Dampfbädern, Infrarotkabinen, Sport- /Fitnessgeräten /-einrichtungen, Heilbad-/Moorbad-Wannen/-Bädern in der Betriebshaftpflichtversicherung für ein Kosmetikstudio.
Ansprüche aus Schäden durch Massagen, Bestrahlung und Lichtbäder gelten mitversichert, wenn diese verabreicht werden an gesunden Personen aus sportlichen Gründen oder aus Gründen der Körperpflege. Wenn Sie als Kosmetikerin Permanent Make Up anbieten, fragen Sie uns nach dem passenden Versicherungsschutz. Auch hier finden wir für Kosmetikerinnen eine günstige und leistungsstarke Haftpflichtversicherung.
Nicht versichert sind hierbei Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Besitz und Verwendung von Röntgen und sonstigen Strahlenapparaten im Sinne von Ziff. 7.12 AHB (vgl. jedoch Ziff. 5.3.12 dieser BBR);
Behandlungen die aus ästhetischen Gründen vorgenommen werden (zum Beispiel Hautunterspritzungen mit Collagen/Hyaluronsäure oder ähnlichen Stoffen zum Zwecke der Beseitigung von Hautfalten) gelten nur mitversichert, sofern eine gesonderte Vereinbarung gegen Beitragszahlung getroffen wird und wenn sie im Versicherungsschein dokumentiert sind. Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Eingriffen, zu denen Kosmetiker nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht befugt sind.
Versicherte Tätigkeiten in der Betriebshaftpflicht für den Friseur
Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die die Friseurin, beziehungsweise der Friseur aufgrund ihrer/seiner Ausund/oder Fortbildung ausüben darf, unter anderem aus verfeinerter Körper- und Schönheitspflege (Haar-, Wimpern- und Augenbrauenfärben, Schönheitsbestrahlungen, Maniküre und Pediküre).
Versicherte Tätigkeiten in der Betriebshaftpflicht für die Fußpflege und Nagelstudio
Versichert sind alle Tätigkeiten und Behandlungen, die der/die Fußpfleger/in auf Grund ihrer/seiner Aus- und/oder Fortbildung ausüben darf, auch die kleine Chirurgie, und zwar wie folgt:
– Verwendung von Salben, Medikamenten und notwendigen Verbänden
– Nagelbehandlung (Nagelschneiden, Entfernen eingewachsener, kranker oder eitriger Nägel)
– Hühneraugenbehandlung (Heilung und Entfernung von Hühneraugen, Schneiden von Hornhaut)
– Warzenbehandlung (Heilung und Entfernung von Warzen)
– Frostbeulenbehandlung (Heilung von Frostbeulen, auch Messerbehandlung, soweit im Rahmen der normalen Fußpflegebehandlung üblich)
– Fußbäder (Abgabe von Fußbädern im Zusammenhang mit der Fußpflege, einschließlich medizinischer Bäder und Packungen)
– Vornahme von Fußreflexzonenmassage
– Herstellung und Vertrieb von Gelenkstützen, Fußstützen und Fußbandagen
– Ärztlich verordneter Fußpflege laut Rezept
– Fußpflegeapparate, Lichtbäder, Heißluftapparate und andere elektrische Bestrahlungsgeräte sind mitversichert.
Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Kosmetik, Fußpflege und Nagelstudio
Abwasserschäden bis zur Höhe der Sachschaden-Versicherungssumme (Der Selbstbehalt je Schadenereignis beträgt 10 %, mindestens 100 EUR, maximal 5.000 EUR) | Ja |
---|---|
Ansprüche mitversicherter Personen untereinander (nicht Arbeitsunfälle und/oder Berufskrankheiten) | Ja |
Auslandsschäden | |
anlässlich von Geschäftsreisen, Ausstellungen und Messebesuchen: weltweit; | Ja |
durch indirekte Exporte: weltweit; | Ja |
durch direkte Exporte ins europäische Ausland. | Ja |
Auslösen von Fehlalarm (im Rahmen der Versicherungssumme für mitversicherte Vermögensschäden) | Ja |
Ausrichtung von Veranstaltungen, Tagungen, Kurzveranstaltungen, Festveranstaltungen außerhalb des Betriebsgeländes | Ja |
Bauherren-Haftpflicht | bis 1.000.000 EUR Bausumme |
Be- und Entladeschäden an Fremdfahrzeugen | Ja |
Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen | Ja |
Elektronischer Datenaustausch/Internetnutzung | Ja |
Leitungsschäden bis zur Höhe der Sachschaden-Versicherungssumme | Ja |
Mietsachschäden | |
anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen (Selbstbehalt: 10 %, mind. 100 €, max. 1.500 € je Schadenfall); | 3.000.000 EUR |
an Gebäuden und Räumen durch Brand, Explosion, Leitungswasser und Abwässer; | 3.000.000 EUR |
Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen durch sonstige Ursachen (Selbstbehalt: 10 %, mind. 100 €, max 1.500 € je Schadenfall). | 150.000 EUR |
Betrieb einer Photovoltaikanlage bis zu einer Leistung von 25 kWp auf dem Versicherungsgrundstück | 500.000 EUR |
Schlüsselschäden: Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten (Selbstbehalt: 10 %, mind. 100 €, max. 500 € je Schadenfall) | 100.000 EUR |
Strahlenschäden aus dem deckungsvorsorgefreien Umgang mit energiereichen ionisierenden Strahlen | Ja |
Umwelt-Haftpflichtrisiko (privatrechtliche Inanspruchnahme): siehe auch Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko | Ja |
Umweltschadens-Basisversicherung (öffentlich-rechtliche Inanspruchnahme) | 3.000.000 EUR |
Kosmetiker | |
Laserepilationsbehandlung | Ja |
Epilationsbehandlung mittels intensiv gepulstem Licht | Ja |
Fruchtsäurepeelings | Ja |
Beispiele für Schäden in der Kosmetik
Im Gesicht der Kundin treten mehrere große Hautreizungen auf, die einer Verbrennung ähneln. Daraufhin muss die Kundin einige Spezialbehandlungen über sich ergehen lassen.
Es entsteht eine längere Arbeitsunfähigkeit und die Kundin macht Schmerzensgeld wegen der entstandenen Narben geltend.
Verdienstausfall 10.000 EUR
Schmerzensgeld 4.500 EUR
GESAMT 21.000 EUR
Da sie als Inhaberin eines Blumengeschäfts ausfällt kommt zu den Behandlungskosten noch der Gewinnausfall und die Kosten für eine Ersatzkraft dazu.
Heilbehandlungsmittel 700 EUR
Schmerzensgeld 4.200 EUR
Gewinnausfall/Ersatzkraft 8.150 EUR
GESAMT 27.380 EUR
Bedingungen (AGB) für die Betriebshaftpflicht für ein Kosmetikstudio, Fußpflege und Nagelstudio
Ihre Kosten für die Betriebshaftpflicht in der Schönheitspflege
Jährliche Kosten bei 3 Mio. Deckung | netto | brutto |
---|---|---|
1 tätige Person | 150,00 € | 178,50 € |
5 tätige Personen | 150,00 € | 178,50 € |
25 tätige Personen | 750,00 € | 892,50 € |
Wie funktioniert der Rechner?
Schritt 1:
Nachdem Sie bei „Typ“ Schönheitspflege ausgewählt haben, geben Sie bei „Betriebsart“ bitte die zutreffende Betriebsart aus der o.g. Liste an.
Bei „Versicherungssumme“ ist bereits die Grunddeckung in Höhe von 3 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden angegeben, die Sie (mit einer Beitragserhöhung) auf 5 bzw. 10 Millionen erhöhen können.
Als nächstes müssen Sie für jede Betriebsstätte die Anzahl der tätigen Personen ausfüllen. Maßgebend ist die Durchschnittszahl der im Versicherungsjahr tätigen Personen. Hierzu rechnen neben dem Versicherungsnehmer und seinen Angehörigen alle sonst im versicherten Betrieb regelmäßig oder vorübergehend tätigen Personen, auch Zeit- und Teilzeitkräfte, Aushilfen, Bürokräfte, Auszubildende, Volontäre, Fahrstuhlführer, Handwerker, Heizer, Reinigungspersonal, Heimarbeiter usw. Zeit- und Teilzeitkräfte werden mit 50% des Beitrags angesetzt. Heimarbeiter werden mit 25% des Beitrags angesetzt.
Drücken Sie anschließend auf „Weiter“.
Schritt 2:
Im Rahmen der Betriebshaftpflicht ist die Familien-Privat-Haftpflicht „Einfach Gut“ für eine namentlich benannte Person (z.B. Inhaber) und die private Hunde-Haftpflicht für einen Hund mitversichert. Eine Erhöhung des Deckungsumfanges der Privathaftpflicht-Versicherung von „Einfach Gut“ auf PHV „Einfach Besser“/“Einfach Komplett“ ist gegen Mehrbeitrag möglich.
Ob als Berufseinsteiger, als Student, beim digitalen Arbeiten, im Urlaub oder bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten – mit dem PHV-Basistarif „Einfach Gut“ erhalten Sie einen ausgezeichneten Schutz. Unter anderem kommen Sie in den Genuss der Absicherung gegen Schlüsselverlust, Schäden und Verlust von Mietsachen oder Schäden durch deliktunfähige Kinder/Personen.
Mit dem Tarif „Einfach Besser“ profitiert man – aufbauend auf „Einfach Gut“ – von zahlreichen Erweiterungen. Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind bis zu 50 Millionen Euro abgedeckt. Teil des Tarifs ist auch die Besitzstandsgarantie sowie die „Erweiterte Vorsorge“ (Bestleistungs-Garantie) inklusive dem Entfall der Höchstersatzleistungen bis zu den marktüblichen Summen. Dadurch bildet „Einfach Besser“ bereits alle Vorteile und Besonderheiten des Marktes ab.
Mit dem Tarif „Einfach Komplett“ entscheiden Kunden sich für Leistungen, die weit über dem Marktdurchschnitt liegen. Zudem sind nahezu alle Leistungen bis zur Versicherungssumme von 70 Millionen Euro abgesichert, bestehende Entschädigungsgrenzen entfallen also.
Nachdem Sie sich für die gewünschte Deckung entschieden haben können Sie entweder direkt einen „Antrag stellen“ oder ein unverbindliches „Angebot“ anfordern. Natürlich haben wir noch mehr Gewerbeversicherungen im Angebot, über die wir Selbständige und Unternehmen unverbindlich beraten. Die Berufshaftpflicht beziehungsweise Vermögensschadenhaftpflicht kann man auf unserer Website online vergleichen und abschließen. Ebenfalls bieten wir einen Online-Vergleich für die Inhaltsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung für Firmen auf unserer Website an. Wenn Sie Informationen über eine Transportversicherung, D&O Versicherung benötigen oder Fragen zu Versicherungen für Mitarbeiter haben (zum Beispiel betriebliche Krankenversicherung und Altersvorsorge), nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Als Service bieten wir einen kostenfreien Rückruf.
Und zum Schluß: Nutzen Sie auch unsere Ratgeber zu den Themen Dienstreisekaskoversicherung, Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrsversicherung, Firmenvertragsrechtschutz und Lieferwagenversicherung.