Erklärung der Leistung Unterversicherungsverzicht

Die maximale Entschädigung bei einem Totalschaden entspricht der im Versicherungsvertrag vereinbarten Versicherungssumme. Ist der tatsächliche Versicherungswert nun höher als die vereinbarte Versicherungssumme wird dies als Unterversicherung bezeichnet. Im Schadenfall behält sich der Versicherer im Falle einer Unterversicherung vor, die Leistung anteilig je nach Höhe der Unterversicherung zu kürzen. Mit der Klausel Unterversicherungsverzicht soll der Versicherer auf den Abzug im Falle einer Unterversicherung verzichten.

Schadenbeispiel

Ein kleiner Buchladen hat eine Inhaltsversicherung abgeschlossen und dabei den Wert seiner Bücher, Einrichtung und Computer auf 50.000 Euro geschätzt. Über die Jahre hat der Laden seinen Bestand an seltenen und wertvollen Büchern erweitert, ohne die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Der tatsächliche Wert des Inventars beträgt nun 75.000 Euro.

Es kommt zu einem Brand, der den Großteil des Inventars zerstört. Normalerweise würde der Versicherer in einem Fall von Unterversicherung nur einen anteiligen Betrag des Schadens übernehmen. Das bedeutet, wenn nur 67% (50.000 Euro von 75.000 Euro) des tatsächlichen Werts versichert waren, würde auch nur 67% des Schadens ersetzt.

Da aber in der Police des Buchladens ein Unterversicherungsverzicht vereinbart wurde, zahlt die Versicherung den vollen Schaden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von 50.000 Euro, auch wenn dies eigentlich nicht dem Verhältnis des versicherten Werts zum tatsächlichen Wert entspricht. So wird der Buchladen vor größeren finanziellen Einbußen geschützt, auch wenn er es versäumt hat, die Versicherungssumme regelmäßig an den tatsächlichen Wert anzupassen.

Klauseltext (Benchmark)

Der folgende Text ist unser Maßstab (=Benchmark) für die Klausel Unterversicherungsverzicht und wird nicht von allen Gesellschaften in gleichem Umfang übernommen:

Im Falle einer Unterversicherung verzichtet der Versicherer auf sein Recht die Leistung anteilig der Unterversicherung zu kürzen.

Die folgenden Versicherer erfüllen diese Klausel:

  • HDI
  • R&V
  • VHV

Als Beispiel zeigen wir Ihnen hier den Klauseltext der VHV:

Der Versicherer verzichtet auf die Anrechnung einer Unterversicherung bis zu einer Schadenhöhe von 500.000 Euro.