Was ist eine Erntehelferversicherung?
Jedes Jahr beginnt es in der Landwirtschaft von Neuem: Die Saisonarbeiter und Erntehelfer aus dem In- und Ausland ernten unter anderem Spargel oder Erdbeeren zur Freude der Verbraucher. Während dieser Arbeitszeit muss der Erntebetrieb auch seine nicht sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter aus dem Ausland krankenversichern, denn oftmals werden ausländische Krankenversicherungen bei Deutschen Ärzten nicht akzeptiert.
Der Arbeitgeberbetrieb muss auf Verlangen der Behörden nachweisen, dass die Erntehelfer versichert sind. Ohne ausreichenden Schutz einer Versicherung können die Saisonarbeiter eventuell nicht einreisen.
Die Erntehelferversicherung erstattet die Kosten der medizinisch notwendigen Hilfe und des medizinisch sinnvollen Rücktransports wegen Krankheit oder den Folgen eines Unfalls während des vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland.
Sind Erntehelfer sozialversicherungspflichtig?
Wenn die Beschäftigung im Rahmen einer 5-Tage-Woche nicht mehr als drei Monate dauert, ist diese versicherungs- und beitragsfrei. Arbeitet die Saisonarbeitskraft weniger als fünf Tage pro Woche, ist die Versicherungsfreiheit auf einen Zeitraum von 70 Arbeitstagen beschränkt.
Der Saisonarbeiter ist allerdings verpflichtet, Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten, wenn er über den benannten zeitlichen Rahmen hinaus arbeitet oder keine weitere Beschäftigung ausübt, die versicherungspflichtig ist. Das heisst, dass die ausgeübte Tätigkeit nicht allein für die Sicherung des Lebensunterhalts bestimmt sein darf.
Bei ausländischen Erntehelfern muss geprüft werden, ob die Person in ihrem Heimatland eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausübt. Ist dies nicht der Fall, unterliegt sie den deutschen Rechtsvorschriften. Übt sie eine Beschäftigung oder ähnliche selbstständig Erwerbstätigkeit (zum Beispiel als Landwirtin oder Landwirt) aus, gelten während der Beschäftigung ausschließlich die Rechtsvorschriften des Heimatlandes. In diesen Fällen hat die Saisonarbeitskraft die Bescheinigung „A1“ in Kopie vorzulegen.
Auch die Beiträge richten sich in diesen Fällen nach den Rechtsvorschriften des Heimatlands. Dies bedeutet, dass auf den Arbeitgeber in Deutschland keine sozialversicherungsrechtlichen Pflichten zukommen. Allerdings muss der deutsche Arbeitgeber nach den Rechtsvorschriften des Heimatlandes gegebenfalls Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
Welche Krankenversicherung gibt es für ausländische Saisonkräfte?
Da die ausländischen Saisonkräfte nicht über die gesetzliche Krankenversicherung versicherbar sind, gibt es nur die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung, wie wir sie hier mit der Würzburger Agrar Optimal anbieten.
Wer kann in der Krankenversicherung für Erntehelfer und Saisonarbeiter versichert werden?
Der Schutz der Versicherung besteht für alle im Versicherungsschein namentlich genannten Saisonarbeitskräfte,
– mit ausländischer Staatsbürgerschaft,
– mit deutscher Staatsbürgerschaft, wenn sie seit mehr als 2 Jahren ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben,
die bei der Einreise in Deutschland arbeitsfähig sind.
Versicherbar sind Personen zwischen dem 18. und dem 70. Lebensjahr, die in Deutschland nicht sozialversicherungspflichtig sind.
Gibt es Fristen für den Abschluss der Krankenversicherung zu beachten?
Der Antrag ist spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise des Erntehelfers in Deutschland zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Abschluss des Vertrages nicht mehr möglich. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen.
Wann ist der Beginn und das Ende der Erntehelfer-Krankenversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt frühestens am Folgetag der Meldung des Erntehelfers bei der Würzburger Versicherungs-AG. Daher sollten Sie den Erntehelfer noch vor seiner Einreise in Deutschland melden. So hat der Erntehelfer bei der Einreise sofort das Risio versichert.
Der Schutz der Versicherung beginnt mit dem gemeldeten Zeitpunkt. Er beginnt frühestens mit der Einreise in die BRD. Frühestens mit Ihrer Anmeldung bei der Würzburger durch den Versicherungsnehmer, Abschluss des Versicherungsvertrages und Zahlungseingang der Prämie.
Der Versicherungsschutz endet
– zum vereinbarten Zeitpunkt
– mit dem Tag des Wegfalls der Versicherungsfähigkeit
– mit dem Ausscheiden aus dem versicherten Personenkreis des Vertrages
– mit dem Tod der versicherten Person
– mit Beendigung des Versicherungsverhältnisses
– mit Beendigung des Rücktransportes
– mit Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltes in der BRD
Die Versicherung endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Würzburger Versicherungs-AG ist neben der Erntehelfer-Versicherung auch für Ihre anderen Reiseversicherungen, wie die Auslandskrankenversicherung Work & Travel bekannt. Andere Produkte stellt die Versicherung ebenfalls zur Verfügung. Wir senden Ihnen gerne mehr Informationen, optional auch die Versicherungsbedingungen zu. Nehmen Sie einfach Kontakt mit einem unserer Experten auf.
Leistungen der Erntehelfer Krankenversicherung
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Ambulante ärztliche Heilbehandlung
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung und Reparaturen von notwendigen Inlays und vorhandenem Zahnersatz
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Verbandmittel und Medikamente (auch Nährmittel zur Vermeidung von schweren gesundheitlichen Schäden z.B. Enzymmangelkrankheiten, Morbus-Crohn und Mukoviszidose)
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Heilmittel (Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen)
- Kostenübernahme für ärztlich verordnete Hilfsmittel mit Ausnahme von Sehhilfen und Hörgeräte
- Leistungen für Schwangere:
– medizinisch notwendige Behandlungen bei Beschwerden oder Komplikationen
Für die Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für Mutter und/oder Kind, übernehmen wir die Kosten für:
– Heilbehandlungen wegen Fehlgeburt
– Medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
– Entbindungen bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) - Erstattung der Aufwendungen für den notwendigen Transport für die erforderliche Erstbehandlung zu dem nächst erreichbaren geeigneten Krankenhaus bzw. Arzt, sowie den notwendigen Transport zur Verlegung von der Einrichtung der Erstversorgung zu einem Krankenhaus bzw. Arzt. Dies gilt auch für den Transport zurück in die Unterkunft
- Erstattung der Aufwendungen für einen Rücktransport zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus am Wohnort der versicherten Person, sofern medizinisch sinnvoll und vertretbar, die Behandlung im Krankenhaus in Deutschland voraussichtlich 14 Tage übersteigt oder die voraussichtlichen Kosten der weiteren Behandlung die Kosten für den Rücktransport übersteigen
- Kostenübernahme für eine Begleitperson bei einem Rücktransport (sofern erforderlich)
- Stationäre ärztliche Heilbehandlungen einschließlich unaufschiebbarer Operationen und Operationsnebenkosten
- Erstattung der entstehenden Aufwendungen im Falle einer Bestattung in Deutschland oder der Organisation der Überführung des Verstorbenen an seinen ständigen Wohnsitz, max. 30.000,- EUR
- Anschaffung von Herzschrittmachern oder Prothesen, die aufgrund von Unfällen oder Erkrankungen, die während der Reise auftreten und erstmals notwendig werden
- Homöopathische Behandlungen, Schröpfen, Akupunktur zur Schmerzbehandlungen, Behandlungen mit Eigenblut, Chirotherapie, therapeutische Lokalanästhesie (von der Schulmedizin anerkannt)
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
- Behandlungen, deren Notwendigkeit bei Reiseantritt feststand oder die wegen einer bereits vor Reiseantritt ärztlich diagnostizierten Erkrankung erfolgen
- Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen
- Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle, sowie für deren Folgen
- bei Selbstmord oder Selbstmordversuch, sowie für Entziehungsmaßnahmen bei einer Suchterkrankung
- Behandlungen von HIV-Infektionen
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen
- Zahnersatz jeglicher Form, Einlagefüllungen, Kronen, kieferorthopädische Leistungen und implantologische Zahnleistungen
Wie kann man eine Behandlung der Erntehelferversicherung melden?
Bitte melden Sie uns den Leistungsfall telefonisch +49 931 2795-275, per Mail schaden@wuerzburger.com
oder per Post: Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr. 11, 97070 Würzburg
Für die Bearbeitung des Leistungsfalls benötigen wir die Originalrechnungen mit folgenden Informationen:
- Name des Erntebetriebes (Arbeitgeber)
- Versicherungsscheinnummer der Erntehelferversicherung (können Sie der Police entnehmen)
- Name und Geburtsdatum des Erntehelfers
- Diagnose/Krankheitsbezeichnung
- Behandlungsdauer
- Behandelndes Krankenhaus bzw. behandelnder Arzt mit Auflistung der Leistungen
- Bankverbindung, auf welche die Leistung erstattet werden soll
Wichtige Hinweise
- Bei einer planbaren stationären Behandlung muss der Würzburger Versicherungs-AG 10 Tage vor Behandlungsbeginn ein Kostenübernahmeantrag eingereicht werden.
- Melden Sie einen Unfalltod innerhalb von 48 Stunden bei der Würzburger Versicherungs-AG, auch wenn der Unfallschaden bereits gemeldet ist.
Benötigen ausländische Erntehelfer uns Saisonarbeitskräfte eine Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung schützt bei Unfällen durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis mit Folge einer unfreiwilligen Gesundheitsschädigung.
Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
– ein Gelenk verrenkt wird oder
– Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden
unabhängig davon, wer den Unfall verursacht
Leistung bei Vollinvalidität 30.000,- EUR
Leistung bei Unfalltod 2.600,- EUR
Ist eine private Haftpflichtversicherung für die ausländischen Erntehelfer möglich?
Die Reisehaftpflichtversicherung bietet Schutz während Ihres vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland als ausländische Saisonarbeitskraft bei:
– Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschäden)
– Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden)
Versicherungssumme für Sach- und Personenschäden
1.000.000,- EUR
– Prüfung der Haftpflichtfrage
– Zahlung berechtigter Haftpflichtansprüche sowie Abwehr unberechtiger Ansprüche auf Schadenersatz
Wie hoch pro Tag in Euro sind die Kosten der Erntehelferversicherung?
Agrar Optimal Klassik
Absicherungshöhe in der Erntehelferversicherung :
100 % der Kosten im ambulanten Leistungsbereich bis zum 1,7-fachen Satz der GOÄ1
100 % der Kosten im zahnärztlichen Leistungsbereich bis zum 1,7-fachen Satz der GOZ2
100 % der Kosten im stationären Leistungsbereich (ohne Wahlleistungen)
ab 0,38 €* täglich / pro Erntehelfer
Optionaler Versicherungsschutz:
Unfallversicherung & Haftpflichtversicherung für 0,02 € täglich / pro Erntehelfer
*gilt ab einer Gesamtzahl von 2.500 Versicherungstagen. Bei einer Gesamtzahl unter 2.500 Versicherungstagen beträgt der Preis pro Tag / pro Erntehelfer 0,40 € beim Tarif AgrarOptimal Klassik
Agrar Optimal Komfort
Absicherungshöhe:
100 % der Kosten im ambulanten Leistungsbereich bis zum 2,3-fachen Satz der GOÄ1
100 % der Kosten im zahnärztlichen Leistungsbereich bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ2
100 % der Kosten im stationären Leistungsbereich (ohne Wahlleistungen)
ab 0,43 €* täglich / pro Erntehelfer
Optionaler Versicherungsschutz:
Unfallversicherung & Haftpflichtversicherung für 0,02 € täglich / pro Erntehelfer
*gilt ab einer Gesamtzahl von 2.500 Versicherungstagen. Bei einer Gesamtzahl unter 2.500 Versicherungstagen beträgt der Preis pro Tag / pro Erntehelfer 0,45 € beim Tarif AgrarOptimal Komfort. Für die Absicherung haben Sie diese 2 Tarife zur Auswahl.
Die Erntehelfer-Versicherung ist nicht die einzige landwirtschaftliche Versicherung, die wir im Angebot haben. Neben der Milchkasko haben wir als Versicherungsmakler für betriebliche versicherungen ebenfalls die Maschinenbruchversicherung, Rechtsschutzversicherung und die gewerbliche Gebäudeversicherung im Portfolio. Selbstverständlich erhalten Unternehmen und Betriebe alle Produkte der Gewerbeversicherung von unseren Experten. Mehr Informationen bieten wir Ihnen auf der Startseite. Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gerne per E-Mail Kontakt mit uns auf. Testen Sie unseren Service und erfahren Sie, daß wir der richtige Partner für Sie sind. Viele Versicherungen können Sie auf unserer Website rund um die Uhr online abschließen. Folgen Sie uns auf Facebook, Linkedin und Instagram, wenn Sie regelmäßig Infos möchten.
Und zum Schluß: Nutzen Sie auch unsere Ratgeber zu den Themen Dienstreisekaskoversicherung, Güterschadenhaftpflichtversicherung, Werkverkehrsversicherung, Firmenvertragsrechtschutz und Lieferwagenversicherung.