Die Leistungen aus der Milchkasko

  • decken den direkten Milchgeldverlust,
  • entschädigen den Strafabzug für 30 Tage und
  • erstatten die für den Landwirt nicht kalkulierbaren Entsorgungskosten.

Versicherungsschutz besteht allerdings nur, wenn vor jeder Abholung ein Hemmstoffschnelltest durchgeführt wird und ein unabhängiges Meldesystem der Kühlung vorhanden ist.

Wie wird die Milch in der Landwirtschaft produziert?

In Deutschland wird die Produktion streng kontrolliert, so gibt es unter anderem die Milchverordnung, die Milch-Güteverordnung, die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (Sperrgebiet) sowie das Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG). Der Landwirt erhält auch erst dann die vollständige Bezahlung durch die Molkerei, wenn die Milch bei der Molkerei eintrifft und nicht beanstandet wird. Bei Gründen zur Beanstandung kann die Molkerei „Strafgeldabzüge“ vornehmen, im Extremfall sogar die Annahme verweigern.

Welche Risiken tragen Bauern?

Verschiedene Faktoren können dazu führen, dass die Milchqualität gemindert wird oder gar nicht mehr zum Verzehr geeignet ist, z.B.:

  • Milch kommt zu Schaden durch Versagen der Kühlung, Brand inkl. Folgen, Transportschaden.
  • Milch kann nicht abgeholt werden aufgrund von Witterungsereignissen (Schneesturm) oder Seuchengefahr.
  • Milch wird von der Molkerei nicht angenommen wegen Kontamination mit Arzneimitteln, Reinigungsmitteln, Hemmstoffen, Schadstoffen etc.
  • Milch wird angenommen, muss aber kostenpflichtig für den Landwirt entsorgt werden.
  • Milch wird nicht voll bezahlt, Strafgeldabzug.

Was ist bei einem Schaden versichert?

Versichert ist / sind zum einen die vom versicherten Betrieb zum Verkauf vorgesehene Milch (in kg) während des Transportes, der Einlagerung bzw. der Lagerung (z. B. in Kühltanks), zum anderen die Entsorgungskosten der nicht verkehrsfähigen bzw. lebensmitteluntauglichen kontaminierten/verdorbenen Milch. Außerdem die Reduzierung des Milchgeldes durch den abnehmenden Betrieb (z. B. Molkerei etc.) entsprechend der zum Zeitpunkt des Schadeneintritts gültigen Milchgüteverordnung. Versichert sind dabei auch Bonuszahlungen/Sondervergütungen, die der abnehmende Betrieb dem Versicherungsnehmer aufgrund eines versicherten Schadenereignisses nicht zahlt. Sofern im Versicherungsfall nicht verkehrsfähige Milch noch anderweitig verwertet
werden kann (Mindererlös), ist die Ertragsminderung ebenfalls versichert.

Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer oder sein Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen hat noch mit dem für die im Betrieb ausgeübte Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätte vorhersehen können, wobei nur grobe Fahrlässigkeit schadet und diese den Versicherer dazu berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

Welche Gefahren und Risiken sind abgesichert?

  • Unfall des Transportmittels auf direktem Weg vom Versicherungsnehmer zum abnehmenden Betrieb (z. B. Molkerei etc.);
  • Brand, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung;
  • Blitzschlag;
  • Rauch, Ruß oder sonstige Einwirkungen infolge von Schwel- oder Glimmvorgängen;
  • Stillstand oder nicht ordnungsgemäßes Arbeiten der Kühlanlagen, Abweichung von der üblichen/vorgeschriebenen Temperatur oder Luftfeuchtigkeit, Versagen oder Niederbrechen der maschinellen Kühleinrichtungen;
  • Sole, Ammoniak oder andere Kältemedien;
  • Kontamination durch Schadstoffe, Hemmstoffe oder Fremdstoffe;Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter;
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,

Was ist nicht abgesichert?

Nicht versichert sind Schäden durch eine angekündigte Stromabschaltung sowie Schäden, die bereits vor Vertragsabschluss eingetreten sind. Des weiteren sind Schäden durch Tierseuchen und übertragbare Tierkrankheiten nicht gedeckt. Ebenso verhält es sich mit Ertragsminderungen bzw. Reduzierungen des Milchgeldes, die keine Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der vom versicherten Betrieb (Versicherungsnehmer) produzierten Milch sind (z. B. durch normale Preisschwankungen/Preisanpassungen, zu hohe Zellzahlen). Es sind keine Haftpflichtansprüche Dritter aus jedwedem Grund gegen den Versicherungsnehmer und seine Erfüllungsgehilfen versichert. Dies gilt insbesondere auch für jede Produkthaftung gegenüber Dritten.

Was für ein finanzieller Schaden kann eintreten?

Jahresproduktion 200 Kühe x 9.000 kg = 1,8 Mio. kg

Ausfall 2 Tage von 365 Tagen => 9.863 kg

Verlust 9.863 kg x 30 Cent2.859 €
Selbstbehalt518 €
Strafabzug 30 Tage 5 Cent/kg7.397 €
Entsorgungskosten1.200 €
Entschädigung10.884 €

Welche Obliegenheiten müssen bei Schäden erfüllt sein?

Als vertraglich vereinbarte Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall gelten:

  • Die vorgeschriebenen Wartungsintervalle der Kühlanlage sind einzuhalten. Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer darüber einen entsprechenden Nachweis zu erbringen.
  • Der Versicherungsnehmer hat ein Sicherheitsmanagement zur Vermeidung des Eintrages von Hemmstoffen, Schadstoffen oder Fremdstoffen in die Sammelmilch durchzuführen. Seine Mitarbeiter sind entsprechend zu unterrichten/schulen. Vor Abholung sind Tests auf Hemmstoffe vorzunehmen, ferner ist ein Schnellwarnsystem einzurichten, um schädlichen Temperaturschwankungen unverzüglich begegnen zu können.

Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheit , ist der Versicherer nach § 28 VVG leistungsfrei und kann nach § 28 VVG den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Frist kündigen, es sei denn, die Verletzung beruht nicht auf Vorsatz oder auf grober Fahrlässigkeit.

Als vertraglich vereinbarte Obliegenheiten bei Eintritt des Versicherungsfalles gelten:

  • Der Versicherungsfall ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.
  • Der Versicherungsnehmer ist zur Schadenminderung verpflichtet, insbesondere bezüglich einer anderweitigen Verwertungsmöglichkeit nicht verkehrsfähiger Milch. Der Versicherer kann bei der Suche nach einer Milchverwertung unterstützen.

Der Versicherungsnehmer hat im Versicherungsfall den Nachweis zu erbringen, dass er ohne den Eintritt des Versicherungsfalles Anspruch auf die Bonuszahlung/Sondervergütung gehabt hätte.

Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit, ist der Versicherer nach den §§ 28 bzw. 82 VVG leistungsfrei. Die dem versicherten Risiko zugrundeliegenden Tiere, Produktionseinrichtungen und Transportmittel können, soweit sie dem Versicherungsnehmer zuzurechnen sind, vom Versicherer auf dessen Kosten besichtigt werden, um die Einhaltung der Obliegenheiten und die Angemessenheit des Versicherungswertes und etwaiger
Entschädigungen festzustellen.

Was kostet die Milchkasko-Versicherung?

Pro Tier mit 9.000 kg Milchleistung im Jahr kostet die Milchkasko (inkl. Steuer):

BasisStandardKomfortVoll
1,37 €1,79 €2,08 €2,62 €

Dabei beträgt der Mindestbeitrag 119 Euro in allen Tarifen.

Die Höchstentschädigung je Schaden pro Tier liegt bei:

BasisStandardKomfortVoll
72 €90 €108 €135 €

Bei höherer Milchleistung steigen sowohl Prämie als auch Entschädigung, bei geringerer Milchleistung fallen sie entsprechend.

Mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Milchkasko-Rechners kann man ganz einfach durch die Eingabe von jährlicher Milchproduktion (kg) und Anzahl der Milchkühe den Beitrag und die Höchstentschädigung berechnen. Der Rechner fungiert gleichzeitig als Antrag.

Ermittlung der richtigen Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die Höchstentschädigung und kann bis zu zweimal pro Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden. Dabei beträgt die Entschädigungsleistung für Milch maximal 25 % (abzgl. eines Selbstbehaltes in Höhe von 20 %). Die Anzahl der Tiere und die Milchmenge wird vom Versicherer einmal jährlich überprüft. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, melden Sie sich bei uns.

Beispiel

Jahresproduktion 200 Kühe x 9.000 kg = 1,8 Mio. kg

TarifBasisStandardKomfortVoll
Versicherungssumme14.400 €18.000 €21.600 €27.000 €

Als Versicherungsmakler arbeiten wir mit Experten für landwirtschaftliche Versicherungen zusammen. Dazu gehören verschiedenen Versicherungen, unter anderem die R+V. So bekommen Sie bei uns auch eine Hundehaftpflicht beziehungsweise Pferdehaftpflicht für Ihre Hunden und Pferde. Für private Kunden haben wir Produkte wie die private Unfallversicherung, Krankenversicherung, Hausratversicherung, Jagdhaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung im Angebot. Unternehmen können sich bei uns melden, wenn es sich um eine betriebliche Altersvorsorge, Rechtsschutz, Inhaltsversicherung oder Betriebshaftpflicht als Absicherung handelt. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Die Beratung zählt zu unserem Service und ist kostenlos und unverbindlich. Kunden erreichen uns per Telefon unter 06046 – 94 09 60.