Mannheimer Frachtführerhaftpflicht

Frachtführer sind für die Waren, die sie transportieren, verantwortlich. Sie treffen Vorkehrungen, damit die ihnen anvertrauten Güter unbeschädigt beim Empfänger ankommen. Aber auch wenn Frachtführer aufmerksam und vorsichtig sind, lassen sich Schäden an den beförderten Sachen nicht immer vermeiden. Hier kommt die Güterschadenhaftpflichtversicherung der Mannheimer ins Spiel.

Leistungen

  • Übernahme der Haftung als Frachtführer innerhalb Europas nach …
    – den nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen europäischen Staaten, z.B. innerhalb Deutschlands nach dem Handelsgesetzbuch (HGB)
    – den marktüblichen und gesetzlich zulässigen allgemeinen Geschäftsbedingungen
    – dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
  • Diebstahlgefährdete Güter, z. B. Smartphones, Tabakwaren, Parfüm etc. sind mitversichert
  • Schäden an der Ware sind mitversichert, falls Frachtführer ohne einen konkreten Auftrag be- oder entladen, dies also aus Gefälligkeit tun. Ist der Auftraggeber Schuld an der Beschädigung, zum Beispiel, weil sie bzw. er die Palette falsch gepackt oder gesichert hat, ist das nicht versichert.
  • Versicherungssumme bis 5 Mio. Euro je Schadenereignis, keine Begrenzung der Gesamtentschädigung durch ein Jahreslimit
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten sind mitversichert, wenn Frachtführer gesetzlich oder durch die Anordnung einer Behörde zur Beseitigung der Ware verpflichtet sind

Zusätzlich wählbäre Leistungen

  • Schäden an fremden Containern, Wechselbrücken, Trailern, Aufliegern, Chassis und Anhängern, die Frachtführer oder ihre Mitarbeiter verursachen.
  • Versicherung der Haftung für fremde Frachtführer, die von Frachtführern mit der Transportdurchführung beauftragt wurden.

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