Mit der Werkverkehrsversicherung kann ein Unternehmen die Transporte von eigenen Gütern für eigene Zwecke im eigenen Kfz versichern.

Gerade für den Handel und das Handwerk hat diese Versicherung eine wichtige Bedeutung. Wir vergleichen für Sie mehrere Versicherungen, um Ihnen ein passendes Angebot liefern zu können. Schauen Sie sich auch unsere Transporter Versicherung an.

Jedes Unternehmen, dass in seinem Gewerbe eigene Güter mit einem eigenen Fahrzeug transportiert, sollte eine Werkverkehrsversicherung besitzen. Die Versicherung ist somit für Handwerker ebenso interessant, wie für Händler oder Dienstleister.

Was ist eine Werkverkehrsversicherung ?

Mit der Werkverkehrsversicherung versichert ein Betrieb den Werksverkehr nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) von Produktionsbetrieben, Handelsbetrieben und Betrieben aus dem Handwerk.

Die Deckung der Versicherung umfasst Waren und Geräte, die durch eigene oder geleaste Kraftfahrzeuge (Pkw, Transporter, Lieferwagen) transportiert werden. Die Versicherung sollte während der Transporte und auf Baustellen einen Schutz vor den bekannten Gefahren bieten.

Warentransport

Eine gewerbliche Beförderung von Gütern gegen Entgelt ist nicht abgesichert. Umzugsunternehmen und Transportunternehmen sollten sich nach einer Warentransportversicherung umschauen.

Bekannt ist die Werkverkehrsversicherung auch als Autoinhaltsversicherung für Handwerker. Eine Autoinhaltsversicherung kann auch privat abgeschlossen werden. Wir beschäftigen uns aber mit der gewerblichen Autoinhaltsversicherung. Möglich ist eine Absicherung mit einer Versicherungssumme von bis zu 50 000 Euro je Kraftfahrzeug.

Was bedeutet Werkverkehr?

Werkverkehr ist eine andere Bezeichnung für den Eigenverkehr von Industrie und Handel zum eigenen Zweck. Der Werkverkehr wird von eigenen Personal und einem LKW von mehr als 3.5 t zulässige Gesamtmasse betrieben. Die genaue Definition Werkverkehr finden Sie im § 1 Absatz 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Werkverkehr

Danach liegt ein Werkverkehr = Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

1. Die transportierten Güter muss Eigentum vom Unternehmen sein. Sie müssen vom Unternehmen verkauft, gekauft, gemietet, vermietet, erzeugt, gewonnen, hergestellt, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein.
2. Der Transportvorgang muss der Güteranlieferung zum Betrieb, Ihrem Versand von dort aus, Ihrer Verbringung innerhalb oder – zum Eigengebrauch – außerhalb des Unternehmens dienen.
3. Die für die Ladungsbeförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen von eigenen Mitarbeitern des Betriebes geführt werden. Im Fall einer Krankheit ist es dem Unternehmen erlaubt, sich für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen anderer Personen zu bedienen.
4. Der Ladungstransport darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.

Werkverkehrsversicherung Definition

Die Versicherung bezieht sich auf die im Vertrag aufgeführten Waren. Eingeschlossen ist auch die im Handel übliche Verpackung. Der Transportvorgang von Waren, Sachen, Werkzeuge und Gegenstände darf nur zu Unternehmenszwecken dienen.

Welche Kraftfahrzeuge sind mitversichert?

Die Kraftfahrzeuge, die in der Police genannt sind, besitzen durch die Autoinhaltsversicherung eine Deckung durch die Versicherung. Die Fahrzeuge müssen für den Transportweg geeignet und verkehrstauglich sein.

Inspektion

Kommen weitere Kraftfahrzeuge dazu und soll für diese eine versicherte Deckung bestehen, müssen diese Fahrzeuge bei der Versicherung angemeldet werden. Es gibt natürlich Versicherer, die bieten eine pauschale Versicherung für alle Fahrzeuge an.

Bei einem kurzfristigen Ersatz für ein versichertes Kraftfahrzeug, zum Beispiel Reparatur nach einem Schaden, besteht ein vorübergehender Schutz für das gemietete Kraftfahrzeug.

Ab welchem Zeitpunkt beginnt die Deckung?

Bei vielen Anbietern, zum Beispiel der Helvetia mit ihrem Tarif CargoSave, beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zeitpunkt, in dem die Waren auf das Fahrzeug aufgeladen sind. Ist eine unverzügliche Beförderung mit dem Kraftfahrzeug nicht möglich, dann besteht nur in den Fällen Versicherungsschutz, wenn sich das verschlossene Kraftfahrzeug in einer verschlossenen Garage oder auf einem umfriedeten und verschlossenen Grundstück befindet.

Ebenso gilt das, wenn sich das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen in unmittelbarer Nähe zur Betriebsstätte des Versicherungsnehmers oder Wohnstätte des Führers des Lkws befindet. Diese besondere Transportversicherung ist besonders für Handwerker interessant, die Ihr wertvolles Werkzeug im Kraftfahrzeug befördert.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz bei Diebstahl ist in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr das Abstellen des Kraftfahrzeugs auf einem bewachten Parkplatz. Dem bewachten Parkplatz gleichgestellt ist eine Hotelgarage oder eine verschlossene Einzelgarage.

Mit dem Beginn der Entladung endet der Schutz. Wird die Reise des mit der Ladung beauftragten Kraftfahrzeug unterbrochen, ruht in der Regel der Versicherungsschutz. Diese Unterbrechungen können über bestimmte Klauseln mitversichert werden.

Domizilklausel

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen können so erweitert werden, dass auch ein Versicherungsschutz in dem Fall besteht, wo das Kraftfahrzeug mit der versicherten Ladung am Domizil des Versicherungsnehmers oder des Fahrers vor oder nach Beendigung einer versicherten Fahrt abgestellt ist.

Gilt der Transportschutz nur innerhalb von Deutschland ?

Die Werkverkehrsversicherung bietet einen Versicherungsschutz für Transporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sowie von und nach Dänemark, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Liechtenstein, Schweiz und Österreich. Fehlende Anrainerstaaten in Europa können ebenfalls wie Polen und Tschechien mit einem zusätzlich Beitrag abgesichert werden.

Transportvorgang innerhalb Europa

Leistungen

Wir zeigen hier einen Ausschnitt von Leistungen, die eine gute Werkverkehrsversicherung bieten sollte:

  • Transporte mit Mitarbeiterfahrzeugen im betrieblichen Interesse gelten mitversichert
  • Transportmittelunfall
  • Notbremsmanöver und Ausweichmanöver
  • Höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug oder räuberischer Übrfall
  • Diebstahl oder Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs
  • Diebstahl während des Beladens und Entladens
  • Schäden an der Ware durch Bruch, Verbiegen, Verbeulen sowie Schäden durch Nässe
  • Vandalismus infolge eines Einbruchdiebstahls
  • Bewegungskosten und Schutzkosten
  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Unterversicherungsverzicht
  • Besserstellungsklausel
  • Montageschäden an versicherten Transportgütern bei Endkunden

Welcher Schaden ist versichert ?

Der Umfang der Versicherung ist umfangreich. Versichert sind die Waren im Fahrzeug gegen Beschädigung und Verlust, unmittelbar verursacht durch Unfall des Kfz, wie Umstürzen des Kraftfahrzeugs, Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen beziehungsweise Gegenständen sowie ähnliche mit mechanischer Gewalt außen plötzlich und unmittelbar auf das Kraftfahrzeug einwirkende Ereignisse, die zu einer Beschädigung des Fahrzeugs führen. Eine Autoinhaltsversicherung sollte jeder Betrieb besitzen, der sehr häufig mit eigenen Waren und Werkzeug unterwegs ist.

Ebenso sind die beförderten Güter im Fahrzeug mitversichert, bei einer mechanischen Einwirkung plötzlich und unmittelbar von außen auf das versicherte Gut und dessen Zusammenstoß mit Gegenständen außerhalb des zur Beförderung benutzten Kraftfahrzeugs.

Auch die Ereignisse im Elementarbereich sind abgesichert. Zu den Elementarschäden zählen keine Einflüsse durch die Witterung. Dazu gehören Frost, Hitze, Regen, Schnee oder Hagel.

Was bedeutet höhere Gewalt

Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder Handlungen Dritter einwirkendes Ereignis, das nach menschlichen Ermessen und Erfahrungen nicht vorhersehbar ist. Weiter kann das Ereignis mit wirtschaftlichen erträglichen Mittel und durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Versicherungsnehmer in Kauf zu nehmen ist.

Natürlich sind auch die allseits bekannten Risiken wie beispielsweise Feuer, Blitzschlag, Löschmittel, Raub und räuberische Erpressung abgesichert. Unter einer räuberischen Erpressung versteht man Gewalt gegen eine Person oder Drohung mit Gefahr für Leib und Leben.

Auch der Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie die Notbremsungen und Ausweichmanöver durch verkehrsbedingte Umstände ist in der Police enthalten. Zusätzlich mitversichert ist der Schaden durch Bruch der Achse oder dem Zerplatzen der Reifen.

Fahrzeugdiebstahl

Ein wenig komplizierter wird es bei dem Schaden durch Einbruchdiebstahl einschließlich Vandalismus als Gefahrenfolge oder Unterschlagung des beladenen, transportierenden Kraftfahrzeugs.

Bei Fahrzeugen mit offener Ladefläche ohne Sicherung durch ein Seil oder Vorhängeschloss, besteht nur Versicherungsschutz, wenn sich die Waren in einem abgeschlossenen Behältnis befinden. Dieses Behältnis muss auf der Ladefläche verschraubt sein. Nur so ist der Warendiebstahl nach Einbruch mitversichert.

Bei einem solchen Schaden muss der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung tragen. Dieser Selbstbehalt entfällt, wenn der Schaden am versicherten Fahrzeug während der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 eingetreten ist oder das Fahrzeug in einer abgeschlossenen und verschlossenen Einzelgarage abgestellt war. Mehr erfahren Sie, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

Welche Schäden fallen nicht unter den Deckungsschutz?

Der Steinschlag am Fahrzeug im Werkverkehr ist nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. Ausgeschlossen von dem Schutz der Versicherung sind auch die Gefahren eines Krieges, Terror, der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand. Des weiteren sind Schäden ausgeschlossen, die zurückzuführen sind auf Verpackungsfehler oder Mängel, mangelhafte Verladung und Betriebsschäden, die nicht zu einer Beschädigung des Mittels der Beförderung führen.

Der Versicherer ist bei bestimmten Verletzungen von Obliegenheiten von den Leistungen im Schadensfall befreit. Dazu zählt, wenn der Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Eintritt des Schadens nicht die erforderliche Fahrerlaubnis besaß.

Führerschein

Außerdem werden Schäden nicht bezahlt, wenn Fahrzeug zum Zeitpunkt des eingetretenen Schadensfall nicht zugelassen war oder sich nicht verkehrssicheren Zustand befand oder die zusätzliche Nutzlast überschritten wurde. Dies gilt auch dann, wenn dies dem Versicherungsnehmer oder dem Führer des Fahrzeugs nicht bekannt war.

Auch der Diebstahl aus einem versicherten Kraftfahrzeug ist nicht mitversichert, wenn er aus einem offenen Fahrzeug passiert. Anders sieht es aus, wenn das ganze Fahrzeug inklusive der Waren gestohlen wird.

Schadenfall durch grobe Fahrlässigkeit

Der Schaden wird nicht übernommen, wenn er vom Versicherungsnehmer, seinem Repräsentanten, vom Absender oder Empfänger vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Bei Versicherungen, wie der Helvetia, findet der Einwand der groben Fahrlässigkeit bis zu einer Höhe des Schadens von 5 000 Euro keine Anwendung. Nach den Bedingungen ist der Versicherer in einem solchen Fall nicht von seiner Pflicht zur Leistung befreit.

Welche Güter sind nicht mitversichert ?

Keine Deckung haben Uhren, Schmuckwaren, Pelze, Pelzwaren, Teppiche, lebende Tiere und Bargeld. Außerdem sind Laptops, elektronische Organizer, Handys, Tablets, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, fremde Güter und Werkzeuge sowie das fremde Eigentum von Subunternehmern in der Regel nicht abgesichert.

Was ist der Versicherungswert?

Sehr häufig ändert sich beim Transportieren die Größe und der Ladungswert. Hier stellt sich natürlich die Frage nach der Versicherungssumme. Hier muss man unterscheiden zwischen dem Höchstladungswert und dem Tagesmaximum.

Hat ein Unternehmen mehrere versicherte Kfz mit unterschiedlichen Ladungen, so gibt er diese in einer Liste zu jedem Fahrzeug an. Der Versicherung müssen Änderungen an den Fahrzeugen und die transportierten Werte mitgeteilt werden. Hier kann eine Unterversicherung entstehen, wenn der Ladungswert während des Transports höher ist als der versicherte Höchstladungswert.

Das bekanntere Modell ist die Versicherung und Berechnung nach dem Tagesmaximum. Die versicherte Summe ist dann der gesamte Ladungswert aller Kraftfahrzeuge, die an diesem Tag unterwegs sind. Hier handelt es um eine Versicherung auf erstes Risiko und es wird meist auf den Einwand der Unterversicherung verzichtet.

Versicherungswert sollte die Erstattung des Neuwerts bei Werkzeugen von einem Alter bis zu 2 Jahren. Hier kann der Versicherungsnehmer neue Sachen gleicher Art und Güte am Wohnort des Versicherungsnehmers anzuschaffen.

Für Werkzeuge, die älter als 2 Jahre sind, wird der Wert, gemäß Kaufbeleg, der vom Schaden betroffenen Sache erstattet. Bei bereits verkauften Waren ist der Verkaufspreis abgesichert. Bei allen anderen Gütern, die gestohlen oder unterwegs beim Transportieren zerstört wurden, der Transportwert zum Beginn am Abgangsort. Gegebenenfalls abzüglich eines dem Zustand der versicherten Güter entsprechenden Betrags. Hier spricht man vom Zeitwert.

Versicherte Aufwendungen und Kosten

Die Werkverkehrsversicherung ersetzt auch Kosten zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei Eintritt des Versicherungsfalls. Ebenfalls werden die Kosten ersetzt, die durch eine Schadensfeststellung durch Dritte entstehen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie auf Verweisung der Versicherung entstanden sind oder ihre Aufwendung den Umständen nach geboten war.

Nach den Bedingungen der Versicherung können auch bis zu bestimmten Grenzen einer Entschädigung Bergungskosten, Vernichtungskosten und Beseitigungskosten einer versicherte Ladung eines Kfz übernommen werden.

Welche Versicherungen bieten eine Werkverkehrsversicherung ?

Die Werkverkehrsversicherung ist keine alltägliche und standardisierte Versicherung. Natürlich gibt es eine Werkverkehrsversicherung bei der Allianz, Generali, Ergo, Württembergische oder der Helvetia. Einen Werkverkehrsversicherung Vergleich als Online-Rechner gibt es momentan bei uns nicht.

Bei einer Anfrage über unser Unternehmen bekommen Kunden mehrere passende Angebote von den verschiedenen Versicherungen. Hier kann dann ein Werkverkehrsversicherung Vergleich mit Leistungen und Beitrag durchgeführt werden.

Wie teuer ist eine Werkverkehrsversicherung ?

Nehmen wir als Beispiel die Spezialpolice Autoinhaltsversicherung für Handwerker und den Handel der Midema.

Ein Fahrzeug kostet bei einer Versicherungssumme von 20 000 Euro einen Netto-Beitrag von 206.45 Euro pro Jahr. Soll auch eine Baustellenversicherung mitversichert werden, also die gesicherte Güterlagerung auf der Baustelle erhöht sich der Beitrag auf 464.52 Euro.

Werkverkehr Baustelle

Auch der Einschluss von Teildiebstahl und Abhandenkommen kann abgesichert werden. Der Transport nach Polen und Tschechien kostet einen Aufschlag. Am besten nehmen Sie Kontakt mit uns auf. So erhalten Sie ein passendes Angebot für Ihre Transporte im Werkverkehr.

Was ist der Unterschied zwischen einer Transportversicherung und der Werkverkehrsversicherung ?

Wenn man von einer Transportversicherung spricht, dann kommen auch Begriffe wie Verkehrshaftungsversicherung, Werkverkehrsversicherung, Güterschadenhaftpflichtversicherung oder Frachtführerversicherung auf.

Die Transportversicherung sichert alle Risiken aus dem Transportvorgang, sowie die Transportmittel und die dafür notwendigen Geräte ab. Für Frachtführer, deren Fahrzeuge für den Transport bei 3.5 t zulässigem Gesamtgewicht und mehr liegen und die fremde Güter transportieren, ist der Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung Pflicht.

Weitere betriebliche Versicherungen :

Neben der Autoinhaltsversicherung benötigen Unternehmen weitere Gewerbeversicherungen. So ist die betriebliche Haftpflichtversicherung wohl mit die wichtigste Gewerbeversicherung. Auch eine Haftpflicht für Frachtführer kann in vielen Fällen angebracht sein. Für die meisten Versicherungen haben wir Infomaterial als Download hinterlegt.

Betriebshaftpflichtversicherung
Die betriebliche Haftpflichtversicherung bewahrt den Unternehmer vor berechtigten und unberechtigten Schadensersatzforderungen Dritter. Hierbei besteht ein Versicherungsschutz für Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden sollten durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgesichert werden. Für den Schutz eines Unternehmens ist die Betriebshaftpflichtversicherung eine unbedingte Pflichtversicherung im Risikomanagement.

Inhaltsversicherung
Mit einer Inhaltsversicherung schützen Betriebe Maschinen und Waren gegen verschiedene Risiken ab. Dies können Brand, Explosion, Leistungswasser, Einbruchdiebstahl oder Sturm sein. Integriert in die Inventarversicherung sollte eine kleine, mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung sein. Bei uns finden Sie einen Vergleichsrechner für den Inhaltsversicherung Vergleich und den Elektronikversicherung Vergleich.

Warentransportversicherung
Mit der Warentransportversicherung können bezogene und versendete Güter, egal ob sie mit eigenen oder fremden Verkehrsmitteln befördert werden, eine Deckung durch die Versicherung erhalten. Bei dieser Versicherung lässt sich fast von einer Allgefahrenversicherung sprechen. So sind auch Schäden durch Feuer im Zwischenlager oder Beschädigung durch Nässe und Verderb abgesichert.

Gründe für eine Warentransportversicherung sind die entschärfte Grundlage der Haftung des Unternehmens, dass mit dem Transportvorgang beschäftigt ist. Auch der Ersatz für den Schaden in Höhe des kompletten Warenvorrats spricht für die Warentransportversicherung. Und natürlich der Schutz der Versicherung während des gesamten Transports. Frachtführer benötigen auf jeden Fall eine Frachtführerversicherung.


Gewerbliche Rechtsschutzversicherung
Der Firmenrechtsschutz ist ein spezieller Rechtsschutz. Neben dem Arbeitgeberrechtsschutz kann die Firmenrechtsschutzversicherung auch mit einem Vertragsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz und einem Vermieterrechtsschutz oder einem Rechtsschutz für ein Haus erweitert werden. Der Vertragsrechtsschutz muss für viele Firmen angefragt werden. Einen Firmenrechtsschutz Vergleich haben wir hier im Angebot.

Gebäudeversicherung-Gewerbe
Hat man ein oder mehrere Gebäude, die gewerblich genutzt werden, sollte man auch hier einen passenden Versicherungsschutz suchen. Die Gebäudeversicherung sollte die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementarschäden beinhalten. Daneben bietet sich eine Ausfallversicherung an, falls das Gebäude durch einen Schaden für absehbare Zeit nicht benutzt werden kann.

Einer unserer zahlreichen Services ist die Bereitstellung einer Hotline für Privatkunden und Firmenkunden. Diesen Service können Sie unter 0800-646 66 76 in Anspruch nehmen. Am anderen Ende der Leitung erwartet Sie als Ansprechpartner und Berater ein Versicherungsmakler und ausgebildeter Versicherungsfachmann. Der Kontakt ist als Kundenservice unverbindlich und kostenlos für Sie. Kunden haben die Möglichkeit, Fragen über die Gewerbeversicherung über unsere Hotline oder per Mail zu stellen.

Informationen können Sie auch mit Hilfe unserer E-Mail honoro@email anfordern. Hier können Sie zum Beispiel Informationen über die Betriebshaftpflichtversicherung, betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Gewährleistungsbürgschaft, Berufshaftpflichtversicherung, Pensionskasse, Unterstützungskasse), Glasversicherung Gewerbe, Verkehrshaftpflichtversicherung, Betriebsschließungsversicherung, Montageversicherung, Hakenlastversicherung, betriebliche Krankenversicherung für die Gesundheit der Mitarbeiter, Gruppenunfallversicherung anfordern. Bedingungen stehen als Download auf unserer Homepage bereit.

Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Mitarbeiter vor Ort zur persönlichen Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr. Melden Sie sich bei uns, wenn Sie einen Termin außerhalb dieser Sprechzeiten benötigen. Datenschutz genießt bei uns oberste Priorität.

Auf der Startseite finden Sie auch eine Übersicht aller Produkte aus dem Bereich Finanzen und Versicherungen, die wir für Unternehmer anbieten. Bei vielen Versicherungen haben Sie die Möglichkeit, einen Online-Rechner zu benutzen. So können Sie beispielsweise eine Betriebshaftpflicht, Bauleistungsversicherung, Unfallversicherung für Mitarbeiter, private Unfallversicherung, Hausratversicherung, Kfz-Versicherung, für Ihre Fahrzeuge, private Krankenversicherung oder Privathaftpflicht online berechnen und abschließen.

Aktuelle Informationen über beispielsweise Tagesgeld oder Festgeld finden Sie über unsere Startseite. Regelmäßige Neuigkeiten erfahren Sie über Google+, Facebook, Twitter und aus der Presse. Ein Newsletter ist in Vorbereitung.